Mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu einem neuen IT-Sicherheitsgesetzes sei klar, dass die Sicherheitsanforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen steigen werden. Im Februar 2020 publizierte das BSI eine Liste der konkreten Anforderungen, die die Betreiber kritischer Infrastrukturen in Zukunft erfüllen sollen. Von Bedeutung sei vor allem das Erfordernis der Einführung von Angriffserkennungssysteme.
Ab dem Oktober 2020 werden die Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, sich auf den Redispatch 2.0 umzustellen. Für mehr als 800 deutsche Verteilnetzbetreiber bedeute das, dass sie sich selbst mit der Erstellung der Erzeugungs- und Lastprognosen sowie der Instandhaltung des eigenen Netzgebiets beschäftigen müssten. Die Autorin stellt in ihrem Artikel eine Softwarelösung eines Berliner Unternehmens vor, die mithilfe der KI präzise Prognosen erstellen könne. Das Prognosesystem sei in der Lage eine Vielzahl der Datenformate zu verarbeiten und verschiedene Modelle dazu zu nutzen.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Investitionen in die Energiewirtschaft, wie z.B. in Windkraftanlagen oder Ladeinfrastruktur, Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort schaffen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass bis zu zwei Drittel der Wertschöpfung im jeweiligen Bundesland und bis zu einem Fünftel in der unmittelbaren Region verbleiben. Die genauen quantitativen Vorteile der jeweiligen Investitionen variieren jedoch je nach Projekt.
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Entwicklung des Strommarktdesigns in den letzten 20 Jahren und identifizieren dabei besonders relevante "Triggermomente". Zunächst habe mit der Entflechtung der vertikal integrierten Wertschöpfungskette eine Liberalisierung des Strommarktes stattgefunden. Um 2010 sei ein zunehmender Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, welcher in einer beschleunigten Energiewende kulminiert sei.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Zurzeit sei die Anzahl der Ladepunkte und die Netzauslastung niedrig, es würde sich aber im kommenden Jahrzehnt schnell ändern, weshalb eine durchdachte Planung der Ladeinfrastruktur im Voraus gewährleistet werden müsste. Eine Verwaltung der Infrastruktur mithilfe des IoT (Internet-of-Things) und Smart-Grids biete viele neue Perspektiven und eröffne Möglichkeiten für ein effizientes und kohärentes Ausbauvorgehen.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.
Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt ein Energieversorgungsunternehmen.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Die Autorin behandelt eine von den Städten Görlitz (Deutschland) und Zgorzelec (Polen) geplante gemeinsame Fernwärmeversorgung. Zunächst solle dafür ein Kohle-Heizwerk auf Erdgas umgestellt, seine Leistung reduziert und die alten Kohlekessel teilweise durch neue Blockheizkraftwerke ersetzt werden. Danach werde das BHKW auf Biomasse umgerüstet und anschließend erfolge der Bau einer zweieinhalb Kilometer langen Fernwärmeleitung zwischen den Städten.
E-Autos sollen als mobile Stromspeicher E-Mobile Häuser mit Strom versorgen oder gar Schwankungen im Netz ausgleichen. Was japanische Fahrzeuge bereits leisten, heißt Vehicle-to-Home (V2H) - der Strom aus dem Fahrzeug wird im Heim verwendet - und Vehicle-to-Grid (V2G) - Strom fließt vom Fahrzeug in das öffentliche Netz - und soll die langen Standzeiten der Fahrzeuge über den Tag sinnvoll nutzen. Notwendig für die Technik sei, dass sowohl das Auto als auch die Wallbox bidirektional geladen werden können und dass die Wallbox mit dem Hausnetz verbunden sei.
Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
In diesem Artikel stellen die Autoren die Möglichkeiten der Umstellung von Erdgaspipelines auf Transport von Wasserstoff dar. Die Verfasser sind der Ansicht, dass angesichts des weltweiten Ausbaus der Gasinfrastruktur deren spätere Nutzung für den Wasserstofftransport dadurch vorteilhaft sei, dass die gestrandeten Investitionen der Gas- und die anfallenden Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur verringert werden können.
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz mit der Zulässigkeit rückwirkender Änderungen der Modalitäten der Einspeisevergütung im Bereich des EEG.
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
Leitsätze:
Der Aufsatz beschäftigt sich mit einigen der Urteile des am 1. September 2019 für energierechtliche Fragestellungen gegründeten XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Inhaltlich werden verschiedene Urteile kurz angesprochen und juristisch analysiert, z.B. zur Einspeiseleistungsreduzierung, der EEG-Umlage-Verzinsung und der Letztverbraucherbelieferung.