Der Artikel befasst sich mit der Frage, ab wann Repowering bei EEG-Bestandsanlagen technisch sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen Aspekte beachtet werden sollten. Demnach sei der Austausch von Bauteilen generell kostenintesiver als Neubaumaßnahmen. Nichtsdestotrotz lohne sich Repowering bei einem Großteil der Anlagen, da sich die Kosten verhältnismäßig schnell amortisieren würden. Bei jeglicher Änderung der Anlage sei zu beachten, dass der Netzbetreiber stets darüber zu informieren ist und ggf.
Der Autor untersucht aus Anlass der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am 18. Dezember 2013 die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Er geht dabei auf die primärrechtlichen Vorgaben sowie auf gemeinsame Grundsätze der Leitlinien zu Umweltschutz- und Energiebeihilfen ein.
In dem Beitrag wird auf die Komplexität von Mieterstrommodellen hingewiesen und erläutert, in welche unterschiedlichen Bereiche sich die Organisation eines Mieterstrommodells aufteilt. Es wird hervorgehoben, dass für die Planung und Ausführung eines Mieterstrommodells Fachwissen im rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereich erforderlich sei, sodass hierfür die Beauftragung eines Energiemarktexperten empfohlen wird.
Der Markt für Speicher - auch im Zusammenspiel mit EEG-Anlagen - wächst weiterhin stetig. Gleichzeitig sind nach wie vor viele Fragen offen, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten aus technischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurden.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2011 im Verfahren BK6-11-085 Festlegungen zu einer Netznutzungsabrechnung bei Unterzählern beschlossen. Es war zu klären ob der Verteilnetzbetreiber (Antragsgegnerin) rechtmäßig den Abschluss eines Netznutzungsvertrages verlangt, in dem die Netzebene 7 als für die Netzentgelte maßgebliche Anschlussebene festgehalten ist.
Sachverhalt: Auf einer Konversionsfläche, für die die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage beschlossen hat, wurde bereits vor dem Inkrafttreten aber nach der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die PV-Anlage errichtet.
In ihrem Bericht zur Flächeninanspruchnahme für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 36 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) von Dezember 2016 schätzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen nach Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen differenziert nach Flächenkategorien ab. Schwerpunkt ist hierbei die Inanspruchnahme von Ackerland.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 17. Dezember 2014 hat, wenn dessen PV-Anlage über keine entsprechende technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich dem EEG 2017 widmete und am 23. September 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit Entschädigungsansprüchen von Anlagenbetreibern bei Abregelung ihrer Anlagen durch den Netzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements auseinander. Sie stellt die entsprechenden Regelungen im EEG 2014 und EEG 2017 vor und zeigt Verfahren zur Ermittlung der Entschädigungshöhe auf.
Der Beitrag stellt ein neues Verfahren vor, welches erstmals eine effiziente Vergärung von Geflügelkot erlauben soll. Der in der Geflügelproduktion als unerwünschtes Nebenprodukt in Massen auftretende Mist besitze ein sehr hohes Biogaspotenzial und hätte bisher in Ermangelung eines geeigneten Vergährungsverfahrens wegen des hohen Stickstoffanteils im Geflügelkot nicht zur Gasproduktion genutzt werden können. Die Autorinnen gehen ferner auch auf die Rolle von Biogas beim Kampf gegen den Klimawandel sein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung des Zubaus bei Biogasanlagen der letzten Jahre dar. Neben statistischen Kennziffern wie z.B. Jahr der Inbetriebnahme, Standort und Anlagentyp wird unter anderem auch auf die Entwicklung des Erdgasverbrauchs in Deutschland und der Rohgasaufbereitungskapazität Bezug genommen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Öffnung des europäischen Strommarktes, welche mit der EEG-Novelle 2017 vollzogen werden soll. Es werden die im Gesetz verankerten Regelungen hierzu hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Betrieb und die Vergütung von Biogasanlagen untersucht.
Sachverhalt: Die Betreiberin einer Kleinwindenergieanlage erhebt gegen den Netzbetreiber Anspruch auf Erstattung der aufgrund von Einspeisemanagementmaßnahmen entstandenen Kosten durch die notwendigen Berechnungen der entgangenen EEG-Vergütung als "zusätzliche Aufwendungen" im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012.
Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.
Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.
Das Seeanlagengesetz (SeeAnlG) vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2348), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist.
Zu der Frage, ob die Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des einbehaltenen Landschaftspflegebonus für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2014 hat, obwohl die Anlagenbetreiberin - aufgrund der ab dem 1.