Der Artikel beleuchtet die Regelungen zur Ausschreibung für Windenergie ab 2017. Gesetzgeberische Ziele seien dabei die Erlösdeckelung und die Verringerung des Missbrauchpotenzials gewesen. Insbesondere der Nachweis der Standortgüte, die Berücksichtigung der Verfügbarkeit der einzelnen Anlagen, Rückforderungen und Finanzierung sowie das Risko des Ausschreibungsvolumens seien für potenzielle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nur schwer zu bewerten und werden im Artikel näher betrachtet.
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.
Der Beitrag schildert die unterschiedlichen Sichtweisen über die Zulässigkeit und die technischen Anschlussbedingungen von Plugin-PV bzw. Mini-Fotovoltaikanlagen in Privathaushalten im Rahmen des laufenden Normungsprozesses.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten geöffneten Ausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Königreich Dänemark gemäß Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) bekannt gegeben.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
Ein Energielieferungsvertrag kommt auch dann konkludent durch Energieentnahme mit dem Hauseigentümer zustande, wenn dieser die Energie nur vorübergehend und geringfügig entnimmt, um die versorgte Wohnung durch Renovierungsarbeiten für die Vermietung vorzubereiten.
Der Artikel befasst sich mit der Optimierung der Systemtechnik von Fotovoltaikanlagen (PV-Anlage) durch Austausch oder Verfeinerung der Technik von Wechselrichtern. In Verbindung mit der technischen Entwicklung könne so ein vielseitiger und zielführender Einsatz ermöglicht werden.
Der Beitrag beschreibt die deutlich positive Entwicklung des Stromspeichermarkts mit zunehmender Anzahl an Speicheranbietern. Neben traditionellen Batterieherstellern und neuen Unternehmensgründungen würden auch Autohersteller an innovativen Speicherlösungenarbeiten, wobei sich besonders die Lithium-Ionen-Batterie durchsetze. Auch neue Technologien wie die Redox-Flow-Batterie und die Salzwasser-Batterie hätten das Potenzial sich am Markt der Heim- und Großspeicher zu beteiligen.
Der Beitrag behandelt die Entwicklung von prognosebasierten Energiemanagementsystemen um Verluste durch die 50%-Drosselung einer einspeisenden PV-Anlage mit Stromspeicher durch Eigenverbrauchsoptimierung zu minimieren. Die 50%-Drosselung tritt in Kraft, sofern die KfW-Förderung für einen Speicher in Kombination mit einer PV-Anlage beantragt ist.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einbau digitaler Schutzrelaistechnik, die Anpassung und Erweiterung der digitalen Stationsleittechnik und der Einbau einer neuen Eigenbedarfsanlage als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme eines Stromnetzes anzusehen sind.
Der Autor erläutert die seiner Meinung nach oft als Synonym oder nicht korrekt verwendeten Begriffe der Technikstandards "allgemein anerkannte Regeln der Technik" und "Stand der Technik". Dabei gibt er sowohl Verwendungsbeispiele, Definitionen, Synonyme und Konkretisierungsmöglichkeiten an und vergleicht anschließend das Verhältnis der beiden Technikstandards zueinander.
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz einen Überblick über die verschiedenen Definitionen der "Abnahmestelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.
Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.
Im Artikel werden die Herausforderungen und Chancen der Windenergie hinsichtlich der Stabilität des Energiesystems vor dem Hintergrund der geplanten Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken behandelt. Hierbei wird auf die Problematik des Ersetzens von grundlastfähigen Kraftwerken durch fluktuierende erneuerbare Energien im Allgemeinen eingegangen und verschiedene Lösungsansätze durch den kombinierten Einsatz von Windenergie und Speichern analysiert, um eine stabile Netzeinspeisung gewährleisten zu können.
Im Artikel wird dargelegt, wie die Stabilität des Stromnetzes trotz des weiteren Ausbaus von Fotovoltaikanlagen gewährleistet werden könne. Hierzu analysiert der Autor den Nutzen einer Kombination von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern, Elektromobilen und Wärmepumpen. Dabei werden insbesondere Heimspeicheranlagen sowie deren Vernetzung zu Quartierspeichern beleuchtet.
Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
Das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sieht in § 36c EEG 2017 vor, dass spätestens bis zum 1. März 2017 eine Verordnung zur vorübergehenden Steuerung von Windenergie an Land über die Ausweisung von Netzausbaugebieten erlassen werden muss. Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich am 14. November 2016 einen Entwurf zur Konsultation gestellt.
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag den Begriff der »unmittelbaren räumlichen Nähe« bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und geht dabei auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2016 ein, in dem zu Gunsten eines Anlagenbetreibers keine unmittelbare räumliche Nähe angenommen wurde.
In dem Beitrag berichtet die Autorin über ein Solar-Stecker-Modul (u.a. auch als Plug&Play-System, PlugIn-System, Steckdosenmodul oder Guerillia-PV-Modul bekannt) eines Herstellers, das die Anforderungen der geltenden VDE-Normen laut Herstellerangaben erfülle.