Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.
Der Beitrag untersucht den wirtschaftlichen Betrieb von Güllebiogasanlagen mit einer installierten Leistung bis 75 Kilowatt. Dabei wird der negative Regelenergiemarkt als besonders interessant vorgestellt. Als Möglichkeit zur Senkung der Investitionskosten werden sogenannte Bauherrenmodelle vorgestellt.
Die Autoren erläutern die am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Vorschriften des EEG und deren Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Fotovoltaikanlagen. Dabei gehen sie insbesondere auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen auf unterschiedlichen Flächentypen im Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplanes ein.
Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.
Ob Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Ermittlung des Zeitraums der verlängerten Anfangsvergütung bei Windenergieanlagen (WEA) besonders zu behandeln sind, hängt vom Datum ihrer Inbetriebnahme ab.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin einer PV-Anlage für den eingespeisten Strom gegen die Netzbetreiberin ein Anspruch auf Vergütung in Form von Abschlägen für die Monate April bis Juni 2015 gem. § 100 Abs. 1 Nr. 10 lit.
Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Erreichbarkeit und den Zugang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen über gemeindliche Wege und stellt in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 21. Oktober 2009 - AZ 1 A 10481/09) vor, durch welche die Zugriffsmöglichkeiten eines Anlagenbetreibers auf die Nutzung gemeindlicher Wege deutlich gestärkt wurde.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) einhergehende Neuerungen. Besprochen werden u.a. Förderbedingungen für Bestands- und Neuanlagen und die Vereinbarkeit der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mit europarechtlichen Anforderungen des Beihilferechts.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiber einer Wasserkraftanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gem. § 40 Abs. 2 EEG 2014 hat (hier: bejaht. Die Anlage ist in den 1920er Jahren und damit vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden.
Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV)
Der Autor untersucht in seinem Beitrag den Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016, welches am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Die Autoren geben einen Überblick über die momentan Rechtslage bezüglich der dezentralen Stromversorgung von Inselnetzen sowie einen Ausblick diesbezüglich. Sie stellen zudem Beispiele aus anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter Post, Telekommunikation und Personennahverkehr, vor.
Die Autorin stellt die Entwicklungen im Objektnetzbereich dar. Dabei geht sie auf die Rechtsprechung zu § 110 Absatz 1 EnWG, das 3. Binnenmarktpaket der EU und dessen Umsetzung in nationales Recht ein und prüft, welche Folgen sich daraus für Objektnetzbetreiber ergeben.
Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes(Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/10, welcher sich mit den Anforderungen an ein Netzanschlussbegehren im Sinne des § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 auseinandersetzt, und das Votum 2012/16 der Clearingstelle
Gegenstand der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durch Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (BBH) und das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellten Studie »Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG.
1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.
Die Norm DIN VDE 0100-410 - Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag) mit Ausgabe im Juni 2007 ist eine Sicherheitsgrundnorm und legt die Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag, einschließlich Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren), fest.