Der Autor beschreibt in seinem Beitrag sogenannte Agro-Photovoltaik-Anlagen, eine Kombination von Ackerbau und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche, und geht dabei u.a. auf die technische Ausstattung und die geforderte Flächenkulisse ein.
Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die PV-Installation der Anlagenbetreiberin gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012
Die Autorin stellt die neunte Revision der Technischen Richtlinie 6 »Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen« (TR6) der Fördergemeinschaft Wind (FGW) vor. Wichtige Änderungen beträfen die Repräsentativität von Vergleichsanlagen und Windmessungen, die Anwendung von Fernerkundungsmethoden sowie die Berechnung von Mindererträgen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Artikel mit der Pflicht zur Ausstattung der EEG-Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber und deren Umsetzung (Einspeisemanagement). Dabei plädiert er insbesondere für einheitliche Regelungen zur Technik angesichts divergierender Anforderungen der Netzbetreiber.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) nach der Gefahrstoffverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die
Der Autor faßt die Ausführungen des Urteils vom OLG Dresden vom 5. März 2015 (1 U 635/13) zur baurechtlichen Zulässigkeit von Freiflächenanlagen im Außenbereich zusammen.
Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.
In diesem Überblicksartikel zur Intersolar Europe stellt der Autor zentrale Entwicklungen und Neuheiten insbesondere aus den Bereichen Eigenverbrauch, Speicherung und Systemlösungen, aber auch bei PV-Komponenten vor.
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV) vom 15. Oktober 2012, zuletzt geändert durch Artikel 126 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), vormals Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung (HkNDV).
Der Autor setzt sich kritisch mit dem im Herbst 2014 von der Agora Energiewende vorgestellten Konzept für ein »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« auseinander. Nach Ansicht des Autors greife das Konzept zu kurz, da es nicht über einen Anteil von 50% Erneuerbaren hinausdenke, die Erneuerbaren Energien Anlagen in ein fossil geführtes System einfüge und zu hohem technischen und bürokratischem Aufwand führe.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1
Der Autor analysiert wie gespeicherter Strom in Hinblick auf die EEG-Umlage für Speicher bei der Stromerzeugungsanlage, für Speicher im Netz und für Speicher bei Letztverbrauchern zu behandeln ist. „Speicher im Inselbetrieb“ bleiben im Rahmen der Analyse unbeachtet.
Der Autor stellt für Direktvermarktungsverträge unter dem EEG 2014 die konkrete vertragliche Aufteilung der (Leistungs-)Pflichten zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Direktvermarkter mit ihren jeweiligen Risiken und möglichen Haftungsschäden dar. Gleichzeitig werden sinnvolle Freistellungen der Vertragsparteien von Leistungspflichten näher untersucht. Zudem werden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bzw.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2015 den Hinweis zu dem Thema »Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungsleistung und Bemessungsleistung von Biogasanlagen gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014« beschlossen.
In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.
Die vom Ökoinstitut im Auftrag der Agora Energiewende erstellte Studie »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« schlägt ein Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign vor.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Einspeisevergütungen gegen den Anlagenbetreiber einer Fotovoltaik-Anlage (PV-Anlage) bei unterbliebener Meldung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1.
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie ein Flexibilitätsmarkt aussehen könnte, der die fluktuierenden erneuerbaren Energien ökonomisch sinnvoll in das Stromversorgungssystem integrieren würde. Es werden dabei gängige Herangehensweisen des Gesetzgebers zur Flexibilitätsbeschaffung untersucht, und diesbezüglich drei Reformvorschläge vorgestellt. Unter anderem schlägt der Autor die Schaffung eines umfassenden Flexibilitätsmarktes vor, der die flexible Erzeugung, Stromspeicher und die Verbrauchssteuerung umfasst und staatliche Märkte ersetzen soll.
Der Autor stellt den Stand der Diskussion zur technischen Harmonisierung der europäischen Netze vor und diskutiert die zunehmenden Anforderungen bezüglich Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen.