Die Autorin thematisiert in ihrem Artikel die Problematik des stark monokulturell geprägten Anbaus von Mais als Energiepflanze für Biogasanlagen. Sie geht dabei insbesondere auf alternative Anbauformen verschiedener anderer Energiepflanzen in "Mischkulturen" ein, die wirtschaftlich ebenso effizient seien wie der reine Maisanbau und weitere Vorteile böten.
Die Autorin diskutiert die Frage, ob der Netzbetreiber berechtigt ist, bei regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW auf Fernwirktechnik zur Drosselung der Einspeiseleistung zu bestehen, sowie den aktuellen Stand zur Übernahme der Mehrkosten im Vergleich zur Rundsteuertechnik.
Die Autorin stellt das sogenannte Grünstrom-Markt-Modell (GMM) vor. Das GMM wurde von vier Ökostrom-Anbietern gemeinsam entwickelt und sieht die Direktvermarktung von Regenerativstrom mit Herkunftszertifikat ohne den Umweg über die Strombörse und ohne das EEG-Umlagesystem vor.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind.
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).
Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:
Der Autor befasst sich mit der Problematik der Grundversorgerverträge bei nicht vorhandenem oder geringfügigen Anlagenbezugsstrom für Betreiber von Volleinspeisungs-Solaranlagen und gibt praktische Ratschläge sowie einen Überblick zu weiterführenden Informationen für Betroffene.
In der vorliegenden Studie »Vollständig auf erneuerbaren Energien basierende Stromversorgung Deutschlands im Jahr 2050 auf Basis in Europa großtechnisch leicht erschließbarer Potentiale – Analyse und Bewertung anhand von Studien« steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob ein vollständig auf erneuerbaren Energien beruhendes Stromsystem mit hohen Importanteilen von rund 10 bis 20 % nach heutigem Stand des Wissens als technisch-ökologisch realisierbar angesehen werden kann.
Die Autoren stellen mehrere Ansätze zur nachbarschaftlichen Direktvermarktung von Regenerativ-Strom vor, und zeigen dabei die rechtlichen und steuerlichen Implikationen verschiedener Betreiber-Modelle auf.
Der Autor diskutiert das Potential der Leistungselektronik von Photovoltaikanlagen zur Übernahme von systemstabilisierenden Funktionen wie Frequenz- und Spannungshaltung oder den Versorgungsaufbau nach einem Netzausfall. Die in modernen Wechselrichtern verbaute Leistungselektronik könne bereits vielfältige Systemdienstleistungen auf allen Spannungsebenen erbringen.
Die Autorin diskutiert die zu erwartenden Folgen der verpflichtenden Direktvermarktung für den Ausbau der Windenergie, sowie die Folgen des Wegfalls der Managementprämie im EEG 2014.
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).
Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit des Bauwerksbegriffes auf Fotovoltaik-Anlagen. Relevant ist dies vor dem Hintergrund der besonderen Gewährleistungsfrist bei Bauwerken von fünf Jahren, wohingegen diese in anderen Fällen lediglich zwei Jahre beträgt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.
Unter welchen Voraussetzungen sind Gebäude-PV-Anlagen zur Berechnung der Vergütung zusammenzufassen?
Gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2023 stellt jedes Modul eine Anlage nach dem EEG dar. Grundsätzlich ist die Höhe der Förderung von Gebäude-Solaranlagen daher für jedes Modul einzeln zu ermitteln.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob die auf dem Dach des Wohnhauses des Klägers installierte Photovoltaikanlage am 31. März 2012 und damit vor dem Degressionstermin 1. April 2012 »technische Betriebsbereitschaft« erlangt hat und ob die Beklagte bei einer vor dem Degressionstermin 1.
Die Autorin stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) vor und diskutiert die Implikationen für Betreiber von Biogasanlagen.
Absenkung/Abschaffung der EEG-Umlage
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.
Die Autorin stellt Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG aus dem Berichtszeitraum vor, u.a. das Votum 2013/35 zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung sowie die Voten 2013/56,
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag den Generatoranschlusskästen, welche seiner Ansicht nach über Erfolg oder Misserfolg eines PV-Projekts entscheiden können. Dabei werden u.a. Materialien, Qualitätskomponenten und deren Preis- und Marktentwicklung vorgestellt.
Der Autor stellt Möglichkeiten und Herausforderungen vor, die sich bei der Echtzeitanalyse sehr großer Datenmengen aus der Anlagenüberwachung bei Windenergieanlagen ergeben. Leistungsfähige »data mining«-Methoden seien die Voraussetzung für prädikative Analysen, jedoch seien derzeit noch wenige Steuerungssysteme mit geeigneter Informationstechnik ausgestattet.
Der Autor widmet sich den Folgen der im Rahmen der Novellierung des EEG vorgenommenen Beschneidung der Förderung für die Biomethanerzeugung und -einspeisung.
Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob die Regelung zur Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage, wie sie im Regierungsentwurf zum EEG 2014 vorgesehen war, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Der Autor setzt sich kritisch mit der gängigen Praxis der Ausschreibung von Nachrüstungen älterer Wechselrichter zur Frequenzhaltung durch die Netzbetreiber auseinander. Probleme ergäben sich für den Anlagenbetreiber u.a. bezüglich des Garantieerhalts.