Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Die BNetzA hat am 21. Juni 2022 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2022 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2022.
Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.
In dem Artikel ist zu lesen, dass die Komplexität des Netzbetriebs und der Netzplanung in Zukunft steigen würde. Gründe hierfür seien die Volatilität in der Einspeisung von Windenergie- und PV-Anlagen, veränderte Lastcharakterisiken durch neue Verbraucher und die räumliche und zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch.
Der Artikel betrachtet im Licht der Drosselung der russischen Gaslieferungen die Maßnahmenvorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums aus Sicht der Bioenergiebetreiber. Liquiditätsengpässe durch Redispatch 2.0 Maßnahmen, Änderungen der Abwasserverordnung und weitere Bürokratische Aufgaben würden es der Bioenergiebranche schwer machen. Dem gegenüber gäbe es auch positives, wie die Förderung von Biogasderivaten oder der Verlängerung der Frist für Nachhaltigkeitszertifikate.
Der vorliegende Artikel beleuchtet die Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Bioenergiedörfern“, welche ihre Wärme- und Elektrizitätsversorgung teilweise oder ganz durch Biomasseanlagen erhalten. Weiterhin wird ein alternatives Konzept zur Wärmeerzeugung für kommende „Bioenergiedörfer“ vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt sei es, die aktuelle Förderung zu stabilisieren und die Gesetzgebungen anzupassen, um so mehr Anreize für die Wärmewende zu bieten.
Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und der Minutenreserve
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996). Im Übrigen gem. § 24 Abs. 2 i. V. m. Nr 1 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
Der Beitrag stellt das in der Beschleunigungsnovelle 2019 neu geregelte differenzierte Vorgehen bei verschiedenen praxisrelevanten Konfliktsituationen zwischen der Netzausbauplanung und der konkurrierenden räumlichen Gesamtplanung vor, da es in der Vergangenheit zu den umstrittensten Materien des NABEG gehört hätte, welche Planung vorrangig sei.
In dem Artikel wird die bessere Koordination und Steuerung der Sektoren Strom, Gas und Wasserstoff zur Transformation des Energieversorgungssystems gefordert. Um dies erreichen zu können, werde eine Systementwicklungsplanung benötigt, die gesetzlich verankert und mit rechtlicher Verbindlichkeit zu versehen sei. Allein der Markt und die bisherigen Regulierungs- und Planungsinstrumente könnten den Umbau des Energiesystems nicht bewerkstelligen.
In dem Editorial wird die richtige Planung eines Klimaneutralitätsnetzes gefordert, damit die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Energiesystem gelingen kann. Es solle daher ein den Netzentwicklungsplänen Strom und Gas (NEP) vorgelagerter Systementwicklungsplan (SEP) geschaffen werden, welcher die gemeinsame Grundlage für die NEP bilden könne. So sei eine integrierte und abgestimmte Entwicklung möglich.
In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.
Das Fraunhofer ISE hat im Auftrag von Greenpeace die Kurzstudie "Solaroffensive für Deutschland - Wie wir mit Sonnenenergie einen Wirtschaftsboom entfesseln und das Klima schützen" veröffentlicht. Entkräftet werde unter anderem das Argument, dass die Energiewende scheitere, da sich der Strombedarf nicht aus Wind- und Solarstrom decken ließe. Weiterhin wird ein Überblick über die praktisch erschließbaren Potentiale der Solarenergie gegeben.
Leitsatz: §§ 34 und 35 WHG sind durch Landesrecht ergänzbare bundesrechtliche Vorschriften.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Clearingstelle hatte in diesem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob
Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Die Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14. Mai 2020 ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten und steht in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020 in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt.