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Suche in EEG 2021 § 39n

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.

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Studie

Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d

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Aufsatz

Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.

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Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2021 ihre Festlegung zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen beschlossen.

Darin werden die Anforderungen an besondere Solaranlagen

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Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht.

Gebotstermin war der 1. August 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. August 2021, so dass die Bekanntgabe am 25. August 2021 als erfolgt gilt.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zur ersten Innovationsausschreibung 2020 beschränkte sich diese Ausschreibung nur auf Gebote für Anlagenkombinationen verschiedener erneuerbarer Energien.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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