Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint. Zwar lege der Wortlaut nahe, dass nur wirksame Bebauungspläne gemeint seien; dagegen sprächen jedoch die Gesetzesbegründung sowie Sinn und Zweck der Regelung.
Leitsätze des Gerichts:
In diesem Beitrag stellt der Autor den Einfluss der Fotovoltaik auf die Strombörsenpreise dar.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sinkende EEG-Vergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2012 ein. Dabei vertritt er die Ansicht, dass sich Fotovoltaikanlagen auch weiterhin rentieren.
Leitsatz des Gerichts:
Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben.
Unter dem EEG 2017, EEG 2014 und EEG 2012: Nein. Gemäß § 3 Nr. 28 EEG 2017, § 5
Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.
Der Autor geht in seinem Beitrag zu Photovoltaikanlagen auf die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern in den Fällen von anteiliger Einspeisung in das öffentliche Netz, vollständiger Einspeisung und vollständigem Eigenverbrauch ein.
In diesem Beitrag wird die deutsche Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 untersucht.
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.
Die Autoren gehen auf die rechtlichen Besonderheiten ein, die bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen zu beachten sind. Dabei werden zunächst Hintergrund und Problemstellung dargelegt. Anschließend werden die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Verwaltungspraxis des BSH dargestellt; eine rechtliche Würdigung wird angeschlossen.
Die Autorin stellt anhand von zwei konkreten Beispielen die Herausforderungen bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen an Schienenwegen und Autobahnen vor.
Das dritte Energiebinnenmarktpaket der EU und die Reform des deutschen Energiewirtschaftsrechts 2011
Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.
Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.
Leitsätze des Gerichts:
a) Allgemeine Versorgungsbedingungen in einem Fernwärmeliefervertrag unterliegen - von den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV abgesehen - nicht den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern denjenigen der AVBFernwärmeV. Für die Auslegung von vorformulierten Allgemeinen Versorgungsbedingungen sind aber die gleichen Maßstäbe heranzuziehen wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der §§ 305 ff. BGB.
Zu der Frage, ob eine Vorauszahlungspflicht des Kunden im Werkvertrag zur Installation von Fotovoltaikanlagen unwirksam ist (hier bejaht).
Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.