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Angezeigt werden Ergebnisse 4151 - 4175 von 4204 gesamt (Seite 167 von 169).
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2006, 969-977
Die Nutzung der Windkraft (Windenergie) findet unverändert Befürworter und Gegner. Grund dafür, dass nach wie vor Windkraftanlagen (Windenergieanlagen) gebaut werden und dass um entsprechende Genehmigungen nachgesucht wird, ist der Umstand, dass es sich bei der Windenergie um eine erneuerbare Energie handelt, die Förderung über garantierte Einspeisung zu attraktiven Preisen erfährt. Zahlreiche Gemeinden wollen an diesen Einnahmen steuerlich partizipieren; sie forcieren die Ansiedlung von Windkraftanlagen.
1.028935
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2197), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist.

1.0289258
Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
1.0289106
Rechtsprechung– VI-3 Kart 289/06 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 289/06 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Für die Frage, ob die Unterlagen vollständig im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG (2005) sind, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an. Bezogen auf diesen Zeitpunkt hat der Antragsteller die Vollständigkeit darzulegen und zu beweisen.
1.0288981
Aufsatz: NL (Neue Landwirtschaft) 2005, 73-78
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt.
1.0288736
Aufsatz: RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2005, 60-65
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
1.0288167
Aufsatz: ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht), 2006, 225-233
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Gut anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der EEG-Novelle haben verschiedene Gerichte in ersten Urteilen zu strittigen Fragen bezüglich Netzanschluss- und Stromabnahmeansprüchen von Anlagenbetreibern und deren prozessualer Durchsetzung Stellung genommen. Auch wenn sich diese Urteile teilweise widersprechen und der Weg zu einer kohärenten Rechtsprechung noch weit ist, lassen sich doch anhand einiger Fixpunkte bereits grundsätzliche Linien des Verhältnisses zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ausmachen.
1.0287269
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2006, 377-385
Gesetzesbezug: BImSchG, BNatSchG 2002
Privaten Sachverständigen kommt im Vollzug des Umweltrechts eine immer größere Bedeutung zu. Der nachstehende Beitrag stellt die verschiedenen Sachverständigentypen, ihre Funktion bei der Rechtsanwendung und die rechtlichen Bedingungen ihrer Tätigkeit vor und erörtert die dem Rückzug des Staates aus der Vollzugsverantwortung gesetzten verfassungsrechtlichen Grenzen.
1.0286866
Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

1.0285889
Rechtsprechung– 6 U 110/05
Aktenzeichen: 6 U 110/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Das Sicherungsinteresse und damit der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren ist nach der prognostizierten Zeitersparnis zu bemessen, die der Verfügungskläger bei einer Befriedigung im Wege des Eilverfahrens gegenüber einer Befriedigung im ordentlichen Klageverfahren erreichen kann. Zwar entspricht die begehrte einstweilige Verfügung dem Befriedigungsinteresse der Verfügungsklägerin, dennoch ist der Streitgegenstand des Eilverfahrens ein anderer als derjenige des Hauptsacheverfahrens.
1.0285777
Rechtsprechung– 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

1.0285517
Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

1.0285485
Rechtsprechung– VIII ZR 108/04
Aktenzeichen: VIII ZR 108/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 14
Zu den Voraussetzungen des Ausgleichs nach § 11 Abs. 4 EEG (2000)
1.0285349
Aufsatz: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ausbau_ee.pdf

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

1.0285027
Aufsatz: Versorgungswirtschaft 2004, 53-58
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
1.0284569
Aufsatz: http://www.bmu.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/uberblick_recht_ee.pdf
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG, KWKG 2002

Der "Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien" wurde im Rahmen des für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten Projekts "Rechtliche und adminstrative Hemmnisse des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland" erstellt und befasst sich mit dem rechtlichen Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversor

1.0283835
Studie: Stefan Klinski
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Die gutachterliche Stellungnahme beschäftigt sich mit der Frage, ob das Abnahme- und Vergütungsmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Konflikt mit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts steht. Das Gutachten wurde im Rahmen des BMU-Projekts „Rechtliche und administrative Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland“ vorgelegt.

1.0283537
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ wurde das EEG 2000 aufgehoben und das EEG 2004 eingeführt. Eine Übersicht über die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens sowie die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes (Version nur lesbar) finden Sie im Anhang.

1.028319
Aufsatz: http://www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/analyse_ausbau_ee.pdf
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Zusammenfassende Analyse zu Effektivität und ökonomischer Effizienz von Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Zwischenergebnisse aus dem UFO-Plan Forschungsvorhaben „Monitoring und Fortentwicklung nationaler und europäischer Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energiequellen im Strommarkt“. Förderkennzeichen: 203 41 112
1.0283101
Rechtsprechung– VIII ZR 25/04
Aktenzeichen: VIII ZR 25/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
Leitsatz: Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, „gehört“ dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG (2000) ausgeschlossen.
1.0281124
Rechtsprechung– VIII ZR 35/04
Aktenzeichen: VIII ZR 35/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
§ 2 Abs. 2 EEG (2004) greift nur, wenn die Anlage dem Bund oder Land „unmittelbar“ gehört.
1.0281124
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).

Hier finden Sie

1.0280392
Rechtsprechung– VIII ZR 391/03
Aktenzeichen: VIII ZR 391/03

Eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes i.S.d. EEG.

1.0279346
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1459) wurde in § 11a EEG 2000 die Möglichkeit eingeführt, stromintensive Unternehmen teilweise von der Umlage der EEG-Kosten zu befreien.

Im Anhang finden Sie

1.0278393
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2004, 910-915
Am 01.08.2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (BGBl I, 1918) in Kraft getreten. Kern dieses Artikelgesetzes ist die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Folgenden: EEG). Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze des neuen EEG in seinem rechtlichen und tatsächlichen Kontext vor.
1.0277842
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Gericht

Gesetze