Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634), welches u.a. das EEG 2009 zum EEG 2012 novelliert, wurde berichtigt (Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 11. November 2011, am 24. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2255), s. Anhang).
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene innovative Lösungen als Alternativen zum konventionellen Netzausbau vor, um den durch die sogenannte Energiewende ausgelösten Herausforderungen für Verteilnetze zu begegnen. Dazu betrachten sie u.a. Kommunikations- und Informationstechnologien, Spannungsregelung, Speicherung und Kabelstrecken und bewerten die jeweiligen Optimierungsvarianten.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Nein.
Die Autorin widmet sich in ihrem Beitrag dem Biogasregister. Dazu beschreibt sie im Einzelnen dessen Ziele und Funktionsweise.
Die Autoren stellen Faktoren dar, die ihrer Ansicht nach zu mehr Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Anlagen auf kommunaler Ebene führen können.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) hinaus Instrumente zum Anreizen von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungsnetze erforderlich seien.
In diesem Beitrag werden die Stromspeichertechnologien
- Wasserspeicher
- Druckluftspeicher (CAES - Compressed Air Energy Storage)
- Konventionalle Batterien
- Flüssigbatterien ("Redox Flow Battery")
- Wasserstoffspeicher
- Methanisierung
sowie deren technische und ökonomische Vor- und Nachteile vorgestellt.
Der Autor erklärt und bewertet das Modell der gleitenden Marktprämie. Dabei geht er im Einzelnen auf deren Funktionsweise, den Stand und Entwicklung der Marktintegration der erneuerbaren Energien, die bedarfsgerechte Einspeisung, den Einfluss auf die volkswirtschaftlichen Kosten des EEG und auf die Wirkung der Marktprämie auf die Anbietervielfalt ein.
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).
Die Autoren gehen auf den energierechtlichen Rahmen einer Implementierung von Smart Grids ein. Dabei wird zunächst eine Definition von Smart Grids formuliert, woraufhin die regulatorischen Voraussetzungen für Smart Grids erläutert werden.
In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Vorhabensfläche, auf der die Anspruchstellerin die Errichtung eines Solarparks plant, als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 zu qualifizieren