Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 und 5
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ vom 12. Juli 2012 (BGBl. I 2012 S.
Der Autor geht auf die Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ein, wonach künftig Biogasgülle als Abfall gelten solle und stellt die daraus resultierenden Folgen für die Biogasbranche dar.
Der Autor geht im zweiten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch ersten Teil des Beitrages).
Der Autor stellt die Änderungen vor, die sich mit dem EEG 2012 für Biogasanlagen ergeben haben und bewertet sie. Dies betrifft u.a. das Einsatzstofftagebuch, Kleinanlagen, das sogenannte Repowering von Bestandsanlagen und Erschwernisse durch das Wasserhaushaltsgesetz.
Der Autor berichtet von zwei Biogasanlagen, bei deren Inbetriebnahme es beinahe zu Unfällen gekommen wäre und stellt die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Gefahrenhinweise zusammen.
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss.
Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Zu der Frage, ob die Pflicht des Netzbetreibers aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 zum „unverzüglichen“ Netzanschluss bedeutet, dass der Netzbetreiber den Anschluss sofort nach Eingang des Anschlussverlangens vornehmen muss (hier: verneint. „Unverzüglich“, d.h. nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“ bedeute, dass dem Netzbetreiber eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Dispositionsfrist zustehe).
Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447 vom 8.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i.S.d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012 beschlossen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag dar, wie sich die Biogasbranche nach seinen Recherchen auf die veränderten Förderbedingungen durch das EEG 2012 einstelle. Dabei werde vor allem auf Kleinst-Gülle-Anlagen und Direktvermarktungskonzepte gesetzt, insgesamt aber in 2012 ein deutlicher Rückgang von Neuanlagen erwartet.
Der Autor zeigt anhand des Beispiels einer als sog. Konversionsflächen-Anlage geplanten PV-Freiflächenanlage in der Lieberoser Heide mögliche Interessenkonflikte mit Umweltverbänden auf, die bei Errichtung von Freiflächenanlagen auf bestimmten Flächen entstehen können.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die im Zuge des Gesetzespakets zur Energiewende in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) ein, mit dem eine Klimaschutzklausel in das Gesetz aufgenommen wurde.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Direktvermarktungsregelungen im EEG 2012 vor. Dabei geht er im Einzelnen auf die Marktprämie und die Flexibilitätsprämie ein und beschreibt auch die Folgen bei Nicht-Einhaltung der einzelnen Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber.
Der Autor beschreibt das "50,2-Hertz-Problem" und geht dabei auf den Nachrüstungsbedarf bei Wechselrichtern, freiwillige Übergangsregelungen sowie die Frage der Kostentragung ein.
In diesem Beitrag wird auf die EnWG-Novelle und die in diesem Zusammenhang diskutierten Vorgaben zu Regulierung und Netzbetrieb, Abschaltvereinbarungen und Verkauf von Verteilnetzen eingegangen.
Entwurf für die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) des Bundesministeriums der Finanzen sowie der im Kabinett abgestimmte Verordnungsentwurf.