Zur Frage, ob die Modernisierung eines Entlastungswehres, das rund 10 km von der Wasserkraftanlage entfernt ist, als Modernisierung dieser Anlage im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (hier bejaht; in der Berufung zum OLG München erfolgte jedoch die Klagerücknahme durc
In Deutschland werden immer mehr Photovoltaik-Anlagen installiert und speisen in das Niederspannungsnetz ein. Die dabei entstehenden technischen Probleme und mögliche Lösungsansätze werden im diesem Beitrag analysiert.
Die Verfasser geben einen Überblick über die Nutzung regenerativer Wasserkraft zur Stromgewinnung von 1976 bis 2005. Die jüngsten Daten haben den Stand vom Frühjahr 2007. Die Jahresdaten basieren auf Veröffentlichungen des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (
Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint).
Leitsätze: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.
In dem Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO bejaht das OLG die Frage, ob die Einschränkungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch gelten, wenn die Fotovoltaikanlage auf einem Gebäude im Sinne von § 11
Zu den Voraussetzungen des sogenannten Fassadenzuschlags nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (hier bejaht). Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Rechnungsstellung des Anlagenbetreibers, wenn dieser zur Umsatzsteuer optiert hat.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) enthält - auf Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat) aufbauend - Daten, Statistiken, Schaubilder und Erläuterungen zur Bedeutung Erneuerbarer Energien.
Bericht gemäß § 63 Abs. 4a EnWG zur Auswertung der Netzzustands- und Netzausbauberichte der deutschen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber.
Der Beitrag beschreibt zunächst die Nutzung regenerativer Wasserkraft zur Stromerzeugung in Deutschland von 1976 bis 2005. Im Anschluss analysieren die Verfasser das Wasserkraftpotential unter Berücksichtigung der Besonderheiten der alten und neuen Bundesländer. Für nachvollziehbar wird ein technisch nutzbares Potential von 25,5 TWh/a gehalten.
Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind (hier verneint). Zur Frage, wann eine Anlage i.S.v.
Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen auf so genannten Modulbäumen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind (hier verneint). Zur Frage, wann eine Anlage i.S.v.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Belange des Vogelschutzes (hier: Schutz des Schwarzstorchs und der Rohrweihe) der Genehmigung einer Windfarm (hier: 4 Windkraftanlagen mit 100m Nabenhöhe) entgegenstehen (hier verneint).
Zur Frage, wann zwei Blockheizkraftwerke durch gemeinsame technisch für den Betrieb erforderliche Einrichtungen i.S.v. § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 miteinander verbunden sind (hier bejaht für zwei Blockheizkraftwerke mit gemeinsamen Palmöltank, Alt- und Neuöltank, Ölzentrifuge sowie Harnstofftank).
Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Carport). Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind (hier bejaht für „Modulbäume“, wenn sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig an oder auf dem Gebäude befestigt sind, so dass das Gewicht der Anlage vom Gebäude getragen wird).