Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.
Die Autorin befasst sich mit dem Trendphänomen der Hybridkraftwerke, d.h. Kombiprojekten aus Wind- und Solarkraft und Speichern.
Vor allem als autarke Insellösungen hätten Hybridkraftwerke große Vorteile. Allerdings würden sie bei Vorliegen einer guten Netzinfrastruktur weniger Sinn ergeben, was auf dem Festland fast überall der Fall sei. Denn dort müsste jeweils abgeregelt werden, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Auch das Argument der effizienten Flächennutzung sei nicht notwendigerweise überzeugend, weil man netto keinen Platz spare.
Die Clearingstelle ist ab dem 19. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 im Winterschlaf. Ab dem 2. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2022 und einen guten Start in das neue Jahr!
Der Autor macht darauf aufmerksam, dass Mangan in der Produktion von Speichern in Zukunft eine wichtige Rolle spielen könne. Nicht nur sei es günstiger und resistenter als Nickel und Kobalt, sondern könne auch die Abhängigkeit von diesen Rohstoffen mindern. Zwar sei Mangan nur in wenigen Staaten (wie z.B. Südafrika) überhaupt vorhanden und der Abbau werde im Wesentlichen von China dominiert, es könne aber auch durch die Wiederverwertung von Stahlresten gewonnen werden.
Privatunternehmen würden eine zunehmend wichtige Rolle in der globalen Energiewende spielen. Die Autorin zeigt auf, dass insbesondere der Kauf von erneuerbarem Strom rasant zugenommen habe. An der Spitze seien große Tech-Unternehmen wie Apple, Google und Amazon, aber der öffentliche Druck habe auch viele andere Unternehmen dazu bewegt, Klimaneutralitätsziele festzulegen, Nachhaltigkeitsinitiativen zu ergreifen und in den Markt des erneuerbaren Stroms einzusteigen.
Der Autor befasst sich mit dem Markt schwimmender Photovoltaik-Anlagen. Insbesondere in solchen Staaten, in denen Platzmangel herrsche, seien die Anlagen zunehmend beliebt. Allerdings würden rechtliche Standards nicht immer mit dem schnell wachsenden Markt mithalten können. Dies betreffe insbesondere die Sicherheitsstandards für Ausrüstung und Technologie, die eigentlich für Solaranlagen an Land entwickelt worden seien, so wie beispielsweise Anforderungen an Kabel oder Befestigungs- und Ankersysteme.
Der Autor stellt neue Antikollisions-Systeme für Windkraftanlagen vor, die gefährdete Vogelarten erkennen und dann den Rotor drosseln können, um die Zahl der Schlagopfer zu senken. Besonders sei an der Technologie, dass sie bestimmte Vogelarten erkennen und bei gefährdeten Spezies entsprechend reagieren könne. Die Detektion könne sowohl optisch als auch über Radarsysteme erfolgen, wobei beide Methoden Vor- und Nachteile hätten. In den USA sei die Technologie bereits im Einsatz, in Deutschland werde ihr Einsatz erprobt.
Der Autor problematisiert die lange Verfahrensdauer bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, die zu einem Scheitern der Ausbauziele zu führen drohe. Er präsentiert einen Regelungsvorschlag der Stiftung Klimaneutralität, der darauf abzielt, das Zulassungsrecht zu reformieren.
Der Autor befasst sich mit neuen technischen Mitteln, um den Zustand von Windenergieanlagen besser zu überwachen und Schäden frühzeitig zu erkennen.
Der geplante Ausbau der Freiland-Photovoltaik veranlasst den Autor dazu, sich Gedanken dazu zu machen, wie sich Vorbehalte gegen die Anlagen im Landschaftsbild ausräumen lassen.
Der Autor nimmt Stellung zum Klimaschutzbeschluss des BVerfG vom März 2021 und fragt sich insbesondere, welche Auswirkungen dies für den Grundrechtsschutz von Energiekonzernen mit CO2-relevanten Aktivitäten habe.
Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land unter Geltung des EEG 2021.
Der Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende - Ein Leitfaden für Deutschland“, des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erläutert das Potenzial, den aktuellen Technologiestand sowie den Rechtsrahmen der Agri-Photovoltaik.
Der Aufsatz behandelt die Akzeptanz erneuerbarer Energien bei der lokalen Bevölkerung in Hinblick auf die finanzielle Beteiligung von Betroffenen sowie von Standortkommunen durch den § 36k EEG 2021 bzw.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.
Auf Ersuchen des Landgerichts Hildesheim hat die Clearingstelle zunächst eine Teilstellungnahme u. a. zu den Fragen abgegeben,
Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht.
Gebotstermin war der 1. August 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. August 2021, so dass die Bekanntgabe am 25. August 2021 als erfolgt gilt.
Der Teilbericht zur Studie des Frauenhofer IEE bewertet die Auswirkungen der Dekarbonisierung der deutschen Fernwärme im Energiesystem. Sie kommen dabei zu der Schlussfolgerung, dass Wärmepumpen eine zentrale Technologie für die Wärmewende darstellen. Um den Fernwärme- und EE-Wärmeausbau erreichen zu können, sei jedoch eine Förderung notwendig; insbesondere Anreize für Großwärmepumpen seien erforderlich.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Sachverhalt: Mit der Installation einer Fischabstiegsanlage modernisierte eine Anlagenbetreiberin ihre Wasserkraftanlage, womit sie mit der Bescheinigung durch einen Umweltgutachter in den Genuss einer erhöhten Vergütung kam. Die Klägerin zahlte zunächst die erhöhte Vergütung, änderte im Nachhinein aber ihre Ansicht bezüglich der Bescheinigung und verlangte die Rückzahlung der zu viel gezahlten EEG-Vergütung.
Ergebnis: Bejaht.
Im Aufsatz werden die Wirkungsrichtungen und rechtlichen Folgen des Klimaschutzgesetzes behandelt.
Der Autor plädiert in seinem Aufsatz für ein einklagbares prozedurales Grundrecht auf Umweltschutz und die Anerkennung eines materiellen Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.