Der Autor berichtet in seinem Artikel über den Stand der Energiewirtschaft in Polen und dessen beginnende Energiewende. Der Anteil des Kohlestroms im Energiemix belaufe sich auf 3/4 des heimischen Bedarfs. In den letzten Jahren gewinne aber der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik. 2019 seien ca. 1,4 GW PV-Kapazitäten installiert worden, für 2020 erwarte man, dass sich diese Zahl auf 2.5 GW erhöhe.
Die Werkstoffindustrie sei auf der Suche nach neuen Materialien für die Solarindustrie. Bald komme es zu der Frage der richtigen Entsorgung oder des Recyclings von PV-Modulen. Außerdem beschäftigten sich Forscher auch mit dem Ersetzen toxischer Werkstoffe (wie etwa Blei), die man heutzutage verwende. Künstliche Intelligenz helfe dabei vorherzusagen, wie sich die Materialien unter verschiedenen Bedingungen verhielten, was Zeit und Aufwand spare.
Der Leitfaden „Biogas nach dem EEG - (wie) kann's weitergehen - Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ der TH Ingolstadt, der FH Münster, dem C.A.R.M.E.N. e.V. u
Der Autor berichtet über die Erkenntnisse auf der Intersolar Europe - virtuelle Roundtables Europe im Juni zur Anlagenverwaltung. Die Hauptthemen seien die Ertrags- und Umsatzerhöhung gewesen, die Hauptprobleme seien der Mangel an verlässlichen Daten und repräsentativen Ergebnissen. Es sei allerdings mit einem gewissen Aufwand möglich, die Modul- und Parkperformance objektiv zu bewerten und zu optimieren, es bleibe aber keine einfache Aufgabe.
In dem vorliegendem Aufsatz wird über die aktuelle Lage in dem mexikanischen Solarenergiesektor berichtet. Die Politik des Präsidenten, der Ende 2018 sein Amt antrat, fördere erneut fossile Energieträger. Es solle zwar bis Ende 2020 ca. 4 GW neue Fotovoltaik-Kapazitäten ans Netz gehen, jedoch verlangsame sich der Fotovoltaik-Ausbau.
Der Aufsatz berichtet über die laufende Energiewende in den USA. Das Land verfüge zurzeit über 236 GW von Kohlekraftwerken und mehr als 1.000 Gaskraftwerkseinheiten, die in den kommenden Jahrzehnten mit den erneuerbaren Stromquellen ersetzt und stillgelegt werden müssten. Die Anzahl der neuen Hybrid-Kraftwerke häufe sich insbesondere in den westlichen Bundesstaaten an, darüber hinaus sei deren Strompreis mit dem aus konventionellen Kraftwerken voll wettbewerbsfähig. Es müssten aber noch viele Regularien angepasst werden.
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Aufsatz widmet sich der keimenden Industrie des Modulrecycling. Es sei vorteilhaft, wenn in Zukunft für die Herstellung neuer Solarmodule wiedergewonnene Rohstoffe aus Altanlagen verwendet werden. Um einen solchen kreislaufwirtschaftlichen Ansatz zu ermöglichen, brauche man neue Technologien, die die Altmodule zerlegen. Allerdings brauche es ebenso eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da lediglich Schreddern heutige Recycling-Erfordernisse erfülle.
In diesem Artikel diskutieren die Autoren über die im EEG-Regierungsentwurf vorhandenen Neuheiten zur Windenergie. Sie überlegen, ob die finanzielle Kommunalbeteiligung das Ziel der Akzeptanzsteigerung erreiche, wie die Verschärfung des Vergütungswegfalls bei negativen Preisen die Wirtschaftlichkeit beeinflusse, und lobten die Einführung der sog. "Südquote" für die Ausbauankurbelung in südlichen Bundesländern.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlage der Schiedsklägerin im August 2016 im Sinne von § 5 Nr. 21 EEG 2014 oder im März 2018 im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG 2017 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis: August 2016).
Der Autor informiert die Leser über die weltweite Entwicklung der Offshore-Windkraftanlagen für die kommenden Jahre. Angesichts des Aufschwungs der Offshore-Industrie werden größere und leistungsfähigere Turbinen auf den Markt kommen. Zurzeit gäbe es 5 Unternehmen, die das Erscheinen ihrer Windkraftanlagen der 10+ MW-Klasse angekündigt hätten – MHI Vestas, Siemens Gamesa, GE, Ming Yang und Dongfang. Die 12 MW-Pilotanlage von GE laufe seit 2019 im Hafen Rotterdam im Testbetrieb.
In ihrem Kleinbeitrag diskutieren die Autoren über den sich stark erhöhten Aufwand der Betriebsführung der Windkraftanlagen. Dies sei auf die vermehrte Anzahl der Windturbinen und ihren entsprechenden Einfluss auf das gesamte Stromnetz zurückzuführen. Die Verfasser nennen einige der üblich vorkommenden Probleme der Windparkbetreiber – negative Strompreise, EEG-Umlage, Stromvermarktung für Altanlagen und Strafen für die Nichteinhaltung zahlreicher Regeln.
Dieser Artikel schafft den Lesern einen Überblick ins Thema der Direktstromlieferverträge, die seit kurzem hierzulande an Bedeutung gewinnen. Sie stellten eine Alternative zur EEG-Förderung dar und seien in anderen Länder viel weiter verbreitet. Das PPA sei in der Regel ein langfristiger Vertrag, der die Käufer von Preisänderungen am Strommarkt schütze.
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.
Der Aufsatz handelt von Hybridkraftwerken, bei denen sich PV-Anlage und Windpark an einem Ort aus Gründen der Kostensparung einen Netzanschluss teilen. Obwohl es solche Projekte bereits gebe, seien sie eher selten. Denn die unterschiedlichen regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Herstellungszeiten würden Probleme bei der Entwicklung solcher Projekte darstellen.
Der Aufsatz behandelt die energiepolitischen Entwicklungen nach der parlamentarischen Sommerpause. Große Themen seien auf EU-Ebene und Bundesebene der europäische Green Deal, der Entwurf zur EEG-Novelle, der Aktionsplan für Offshore-Wind, die Versöhnung von Wirtschaft und Klimaschutz und auch die Erreichung des Pariser Klimaabkommens.
Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Der Artikel handelt von dem rechtlichen Rahmen für Umbaumaßnahmen an der Erdgasfernleitungsinfrastruktur im Kontext erhöhter Wasserstoffanteile im Netz. Der Autor befasst sich einerseits mit dem verwaltungsrechtlichen Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen für wasserstofftaugliche Erdgasnetze. Er geht dabei auf die technischen Anforderungen an die Anlagen ein, bevor er das Genehmigungsverfahren für Umbaumaßnahmen, das Verfahren nach GasHDrLtgV und die Genehmigung für die Betriebsumstellung erläutert.
Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.
Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG.