Anbei finden Sie die Rechtsetzungsmaterialien zum Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Ziel der geplanten Änderungen des StomStG und weiterer rechtlicher Vorschriften ist die EU-beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Steuerbefreiungen.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.
Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.
Sachverhalt: Zur Frage, ob drei Photovoltaikinstallationen, die jeweils von einer eigenen Tochtergesellschaft auf dem Betriebsgelände der Muttergesellschaft betrieben werden, als drei individuelle Anlagen anzusehen und nicht vergütungsrechtlich nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammenzufassen sind.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2018 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der zweiten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen bekannt gegeben.
Die VDI-Richtlinie 3461 behandelt die thermochemische Vergasung von Biomasse zum Zweck der Energiegewinnung. Hierzu stellt sie die Grundlagen vor und beschreibt den Stand der Technik für Holzvergasungsanlagen von der Holzlagerung über Gasbehandlung, den KWK-Prozess bis hin zur Abgasreinigung. Zudem beschreibt sie Möglichkeiten zur Reduzierung und zum Umgang mit Emissionen und flüssigen Rückständen.
Leitsätze: Die Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail ohne die im Antragsformular vorgesehenen, handschriftlich unterzeichneten Eigenerklärungen wahrt nicht die 18-monatige Frist des § 26 Abs. 4 S. 1 FFAV für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert.
Ziel der Studie des BDEW ist zu zeigen, wie E-Mobilität in das Stromnetz der Zukunft integriert werden kann.
Zu den zentralen Handlungsempfehlungen der Metastudie gehören dabei: Gleichzeitigkeit und lokale Netzsituation als zentrale Kenngrößen berücksichtigen, einen Entwicklungspfad der E-Mobilität erkennen, netzdienliche Steuerbarkeit entwerfen, Flexibilität durch E-Mobilität ermöglichen und den rechtlichen Rahmen weiter entwickeln.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konkretisiert im "Merkblatt Modernisierung zur Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)" die die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung einer hocheffizienten modernisierten KWK-Anlage gem
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Anlagenbetreiberin einer Biogasanlage mit Abgasturbine zu unrecht den Technologiebonus sowie den Landschaftspflegebonus erhielt und sich der KWK-Bonus wegen Korrektur der Zonung verringert und die Netzbetreiberin entsprechend Rückzahlungsansprüche hat.
Die Autoren stellen in dem Bericht den Hinweis 2018/4 zur Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 zu abgemilderten Sanktionen und das Empfehlungsverfahren 2017/37 zu einzelnen Auslegungs- und Anwendungsfragen der Anlagenregisterverordnung, des
Sachverhalt: Der Antragsteller versucht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Windenergieanlage zu erlangen. Die Behörde lehnte die Genehmigung ab und berief sich auf eine bauplanungsrechtliche Veränderungssperre.
Der Autor befasst sich in dem Artikel mit aktuellen Rechtsprechungen zum Begriff der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24 a und b EnWG. Hierzu geht er zunächst auf die rechtliche Historie sowie die Bedeutung von Kundenanlagen ein.
Die VDE-Anwendungsregel Messwesen Strom (Metering Code) definiert die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtung und Messstellenbetrieb sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich Datenumfang und Datenqualität. Die ursprünglich im September 2011 veröffentlichte Regel wurde am 1.
Saarländische Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen — VOEPV vom 27. November 2018 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 46/2018, s. Anhang), aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. März 2021 (Amtsbl. I S. 859).
Die an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin durchgeführte Stromspeicher-Inspektion 2018 hat das übergeordnete Ziel die Vergleichbarkeit der am Markt erhältlichen PV-Speichersysteme zu verbessern und macht auf die Relevanz der Systemeffizent aufmerksam. Im Rahmen der Studie wurden die Angaben zur Speicherkapazität und zum Wirkungsgrad in Datenblättern von 60 Herstellern verglichen, sowie die Effizienz von 20 Solarspeichersystemen.
Die Studie der Heinrich-Böll-Stiftung vergleicht drei Szenarien zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und leitet daraus Leitsätze für die Energiewende im Verkehrs ab. Die Kernbotschaft sei, dass der Staat seine Richtungsentscheidungspotenziale und Regulierungshoheit verantwortungsvoll einsetze.