Nach der auch im Verwaltungsrecht geltenden materiellen Beweislast treffen die Folgen der Unerweislichkeit einer Tatsache denjenigen Beteiligten, der aus dieser Tatsache ihm günstige Rechtsfolgen herleitet. Nachsichtgewährung kommt nicht in Betracht, wenn ein staatliches Fehlverhalten nicht positiv festgestellt und ein Verschulden des jeweiligen Antragstellers an der Fristversäumung nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Autor stellt die Verbesserung der Lichtabsorption von Solarzellen durch die Nachahmung von auf Schmetterlingsflügeln vorhandenen Nanostrukturen vor. Die Forscher hätten so Absorptionsratensteigerungen (je nach Einfallswinkel) von bis zu 200 % bei Dünnschichtsolarzellen erzielen können.
Der Autor analysiert den Nutzen und die Hürden des neuen Mieterstromgesetzes im EEG 2017. Schwerpunkte des Beitrags sind die Fälligkeit der EEG-Umlage, die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Mieterstromzuschlag, Fristen, Anforderungen an den örtlichen Verbrauch des erzeugten Stroms und die vertragliche Gestaltung zwischen Anbieter und Verbraucher.
Die Autoren erläutern anhand verschiedener Projekte wie in Zukunft ein wirtschaftlicher Betrieb von Batteriegroßspeichern möglich ist. Sie stellen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung und verschiedene Nutzungs- bzw. Vermarktungsmöglichkeiten für Unternehmen dar, wie z.B. die Einsparung von Netzentgelten durch die Abpufferung von Lastspitzen oder die Lieferung von Regelenergie. Sie gehen auch auf die Relevanz einer effizienten Software zur Steuerung ein.
Im Beitrag erläutert der Autor die im Zuge der Energiewende immer lukrativer werdenden Geschäftsmodelle für Batteriegroßspeicher zur Teilnahme am Regelenergiemarkt. So ergäbe sich durch durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz und der Elektromobilität ein immer größer werdender Bedarf an Puffern. Der Autor erläutert das Konzept eines realisierten und an Regelenergieausschreibungen teilnehmenden Großspeichers und geht auch auf andere Projekte und Beispiele ein.
Der Autor gibt im Beitrag einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand bei nachgeführten Fotovoltaiksystemen (Modultracker). Hierbei geht er auf verschiedene Varianten und Spezifika ein (z.B. einachsig/zweiachsig nachgeführt) und wägt die Wirtschaftlichkeit solcher Systeme im Hinblick auf die höheren Anschaffungskosten, aber auch höheren Erträge ab.
Der Autor erläutert die Gründe der in den letzten zehn Jahren stark gesunkenen und weiterhin fallenden Preise für PV-Module. Hierbei erörtert er die hierfür maßgeblichen technischen Innovationen, insbesondere den Trend zu PV-Modulen mit höherer Spannung - 1.500 statt den bisher üblichen 1.000 Volt.
Die KWKG-Umlage (bis 2016 KWKG-Aufschlag) dient dazu den Teil der KWK-Förderung zu finanzieren, den die Einnahmen aus dem Verkauf des in den geförderten Anlagen erzeugten Stroms nicht decken.
Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 2. Februar 2018 (s. Anhang) sowie Referentenentwurf des BMWi vom 23. April 2018 (s. Anhang).
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag verschiedene Konzepte zur Nutzung der Solarenergie in der Hausversorgung. Während es in der Vergangenheit auf Grund der EEG-Vergütung primär zur Einspeisung des PV-Stroms gekommen sei, spiele die Eigennutzung des Solarstroms auch in der Anlagenauslegung eine immer zentralere Rolle.
Der Autor geht auf die Unterschiede des deutschen und französischen Modells zur Förderung erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund des Energiebeihilferechts ein. Hierzu erläutert er das Grundmodell und die Entscheidungen des EuGH bzgl.
Sachverhalt: Der Betreiber einer Wasserkraftanlage möchte den Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gemäß § 23 EEG 2012 geltend machen. Zwischen den Parteien ist streitig, ob durch Modernisierungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers erhöht wurde. Der Anlagenbetreiber legte als Nachweis hierfür ein Gutachten eines Sachverständigen vor, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung bestätigt wurde.
Der Autor nimmt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. Juni 2016 (VII ZR 348/13) zum Anlass, diese in Bezug auf die Auswirkungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beurteilen. Hierbei wird zu Beginn eine kurze Einleitung zur Thematik gegeben und der betreffende Sachverhalt dargelegt. Anschließend geht der Autor auf die Begründung der Entscheidung ein und gibt eine eigene Bewertung dieser ab.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 9. Mai 2018 den Hinweis zu dem Thema „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ beschlossen.