Der Autor kommentiert die neu eingeführte »Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen« (NELEV) und welche neuen Herausforderungen für die Beteiligten hierdurch entstehen. Hierbei geht er auch auf nachgeordnete VDE-Regelungen ein.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Repowering von Windenergieanlagen. Im Lichte des baldigen Auslaufens der 20jährigen EEG-Förderung für viele Anlagen würden die alten Anlagen bisher kaum durch neue ersetzt, obwohl der wirtschaftliche Nutzen vorhanden sei.
Die Autorin greift im Beitrag die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde unter dem EEG 2017 für Windenergieanlagen an Land im Lichte der Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften auf. Hierbei geht sie kritisch auf die einzelnen Privilegierungen dieser Projektgesellschaften ein und gibt einen Überblick über aktuelle Meinungsbilder hierzu.
Der Autor beschreibt anhand des Smart-Operator-Projekts wie mit Hilfe intelligenter Steuerung das Netz mehr Strom aus erneuerbare Energien aufnehmen kann. Dies werde dadurch möglich, dass durch die zeitliche Verschiebung des Verbrauchs in die Zeiten der Erzeugung und den Verbrauch vor Ort das Netz weniger belastet werde.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Einspeisemanagement nach EEG 2014 für regenerative Erzeugungsanlagen. Dieses regelt, dass Erzeugungsanlagen bei Netzengpässen abgeregelt werden können. In diesem Zusammenhang erläutern sie die geltende Rechtslage nach EEG 2014 zu den Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch und die Regelungen zur Berechnung der Entschädigungshöhe.
Der Autor untersucht, inwieweit die "Amnestie-Regelung" nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 für sogenannte Scheibenpachtmodelle mit Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genomen wurden, Rechtssicherheit schafft.
Leitsätze: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2014 ein, die es dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlaubt, durch einen Begrenzungsbescheid die zu zahlende EEG-Umlage eines Unternehmens zu begrenzen.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2016/32 zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen, den Hinweis 2017/21 zur Einordnung PFC-belasteter (Acker-)Flächen als Konversionsflächen, das Votum
Der Artikel gibt einen Überblick über die Änderungen durch das KWKG 2016 sowie über die Eigenversorgung nach EEG 2017, die Ende 2016 beschlossen wurden.
Die Studie wurde von Energieschweiz beim Schweizer Institut für Solartechnik SPF beauftragt. Sie befasst sich mit der aktuellen Marktsituation und dem Stand der Technik von Photovoltaisch-Thermischen (PVT) Solarkollektoren.
Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. September 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Sachverhalt: Zur Frage, ob einer PV-Anlagenbetreiberin ein Entschädigungsanspruch für entgangene Einspeisevergütung nach § 12 EEG 2012 gegen eine Netzbetreiberin zusteht, wenn aufgrund beschränkter Netzkapazität nur ein Teil der produzierten Strommenge ins Netz eingespeist werden konnte.
Bislang werden meist zwischen Standardlastprofilkunden und Stromlieferanten sogenannte "All-inclusive"-Verträge abgeschlossen, die den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzungsentgelte sowie die Messung und Abrechnung in einem enthalten. Der Autor klärt, ob mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes neben diesem "All-inclusive"-Vertrag ein weiterer Messstellenvertrag erforderlich ist.
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Die im Dezember 2016 veröffentlichte Technische Norm "Photovoltaik (PV) Systeme - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung" definiert Mindestanforderungen an die effektive Dokumentation von netzgekoppelten PV-Solarsystemen mit einer ausführlichen Beschreibung des Inbetriebnahmeprüfung und Prüfkriterien.
Im Beitrag erläutert die Autorin die Vorgehensweise bei einer notwendigen Entsorgung von defekten Fotovoltaik-Modulen und geht auf die Kosten sowie die Faktoren ein, die diese beeinflussen. Im Folgenden beschreibt sie den Recyclingprozess, geht auf den Wert der Endprodukte ein und beleuchtet den vorhandenen Markt im Recyclingbereich.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Chancen des neuen Mieterstromgesetzes. Er stellt hierzu bestehende Konzepte zur Versorgung von Gewerbemietern oder mehrerer kleiner Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme durch Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) vor. Speicher können das jeweilige Konzept sinnvoll ergänzen. Ferner geht er auch auf die Komplexität des notwendigen Messstellenkonzepts und die Kosten des Konzepts ein.
In ihrem Beitrag stellt die Autorin ein Smart-Home-Projekt vor, bei dem ein Gewerbeobjekt zum Wohngebäude umgebaut und eine Versorgung durch Erneuerbare Energien (Fotovoltaik) inkl. Batteriespeicher und Stromtankstelle für Elektroautos eingerichtet wurde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers der verpflichtenden Direktvermarktung unterfällt oder gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 weiterhin ein Anspruch auf Einspeisevergütung besteht, nach