Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen - GemAV) vom 10. August 2017 (BGBl. I 2017 S. 3180), durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung zum 1.
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme(KWK-Ausschreibungsverordnung - KWKAusV) vom 10.
Die Norm DIN-EN 50583 - "Photovoltaik im Bauwesen" (bzw. VDE 0126-210) mit Ausgabe im Oktober 2016 legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fotovoltaik-Module zur Verwendung in Bauprodukten (Building-integrated Photovoltaic - BIPV) fest. Die Norm richtet sich gleichermaßen an Hersteller, Planer, Systementwickler und Errichter sowie Prüfstellen und Baubehörden.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in ihrer Zeitschrift "Berichte über Landwirtschaft" (Band 93, Ausgabe 3) im Dezember 2015 veröffentlichte Studie untersucht den Zusammenhang zwischen den steigenden Zubauzahlen von Windenergieanlagen an Land und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise in Brandenburg zwischen den Jahren 2000 und 2010.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Transformationsprozess des EEG 2014 von einem weitestgehend staatlich geprägten Fördersystem hin zu einem Marktmodell durch die Einführung von Ausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Hierbei analysiert er die regulatorischen Vorgaben auf europäischer Ebene und setzt diese in Bezug zur nationalen Umsetzung durch das EEG 2014.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit Stromspeichern nach EEG 2014 und geht in diesem Kontext auf insbesondere auf die Neuregelung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die selbstschmierende Gleitlager für Windkraftanlagen vor. Dabei geht er insbesondere auf die Vorteile dieser Lager, wie beispielsweise die Umweltfreundlichkeit durch die Vermeidung einer externen Schmierstoffversorgung sowie ein reibungsarmer und somit wartungsfreier Betrieb, ein.
In seinem Beitrag stellt der Autor verschiedene Power-to-Gas-Projekte vor. Er betont dabei insbesondere, dass Power-to-Gas und Power-to-Heat zwar derzeit unwirtschaftlich seien, jedoch gleichzeitig Schlüsseltechnologien für die Sektorenkopplung in der Energiewende darstellten.
Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.
Der Autor berichtet in seinem Aufsatz über die neu ausgearbeitete Norm DIN EN 50583, welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen (Building-integrated Photovoltaic - BIPV) regelt. Zwar seien 99 Prozent des Fotovoltaikmarktes von der Norm nicht betroffen, dies könnte sich aber zum einen durch Vorschriften, die mehr Energieerzeugung direkt im Gebäude fordern, ändern.
In ihrem Beitrag stellt die Autorin ein Konzept von Offshore-Fotovoltaikanlagen vor. Dabei berichtet sie insbesondere von dem österreichischen Start-Up Heliofloat, welches schwimmende Plattformen auch für die Verhältnisse auf dem offenen Meer entwickelt. Die bessere Kühlung durch das Meer, die höhere Albedo im Vergleich zu Standorten an Land und keine Kosten für die Flächen sprächen für das Konzept von Offshore-Fotovoltaikanlagen.
Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag von der durch ein neues Verfahren verbesserten Vermessung von Solarzellen an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Dabei vermisst die PTB die Solarzellen in Abhängigkeit von Zelltemperatur, Bestrahlungsstärke, Wellenlänge und Einfallswinkel des Lichts und konnte durch den Einsatz von Lasern die Messungenauigkeit auf weniger als 0,4 Prozent vermindern.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ab sofort auf ihren Seiten für Solaranlagenbetreiber, die den Mieterstromzuschlag nach §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Der Autor gibt anlässlich der immer intelligenter werdenden Leistungselektronik in Wechselrichtern in seinem Beitrag einen Überblick über die Wechselrichterbranche und neue technische Trends. So stellt er das Angebot neuer Hybridsysteme, welche sowohl Batteriewechselrichter und Stringwechselrichter vereinen, als auch maßgeschneiderte Lösungen für Stringwechselrichter, welche noch genauer auf ihre gewerblichen Anwendungen zugeschnitten sind, als zwei vorherrschende Trends der Branche heraus. Zudem seien Wechselrichter in Eigenverbrauchssystemen ein präsentes Thema.
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber ließ im Jahr 2012 auf dem Dach seines Wohnhauses eine Fotovoltaikanlage installieren, deren Strom er in das örtliche Stromnetz der Netzbetreiberin einspeist. Die Netzbetreiberin rechnete den eingespeisten Strom nach den Vergütungssätzen des EEG für eine erst nach dem Degressionstermin am 1. April 2012 technisch betriebsbereite Anlage ab. Zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ist streitig, ob die installierte Fotovoltaikanlage bereits am 31.