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Beschlüsse

Hier finden Sie eine Auswahl an Beschlüssen der Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA), die für das Recht der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und für das Messwesen relevant sind.

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 85 gesamt (Seite 2 von 4).
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#12

Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2023 den Höchstwert für Innovationsausschreibungen für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.

1.3483638
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#10
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#10

Die Bundesnetzagentur hat am 24. Februar 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

1.3293419
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eröffnet und in diesem Zusammenhang am 24. November 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Der geplante Steuerungsmechanismus soll ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.

1.3241017
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#6
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#6

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land  für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

1.3178601
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#7
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#7

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

1.310775
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-128
Aktenzeichen: BK6-22-128

Die Beschlusskammer 6 hat am 21. November 2022 in dem Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) den Beschluss BK6-22-128 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

1.3067816
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#5
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#5

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

1.2996292
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-362
Aktenzeichen: BK6-22-362

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht.

1.2712891
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-060
Aktenzeichen: BK6-20-060

Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen am 12.03.2021 den Beschluss BK6-20-060 getroffen.

1.2556642
Beschluss– BK6-19-218
Aktenzeichen: BK6-19-218

In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 den Beschluss BK6-19-218 getroffen.

1.2404463
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-019; BK6-18-020
Aktenzeichen: BK6-18-019; BK6-18-020

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 8. Mai 2018 die Beschlüsse BK6-18-019 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und BK6-18-020 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Minutenreserve getroffen.

1.2297789
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-158; BK6-15-159
Aktenzeichen: BK6-15-158; BK6-15-159
In dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Sekundärregelung hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13. Juni 2017 die Festlegung BK6-15-158 getroffen.
 
Im dem Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Minutenreserve hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 13.
1.2258261

Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.

1.2246032
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-024
Aktenzeichen: BK6-12-024

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.

1.2149794
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).

1.2056184

Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.

1.2056181
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)–  BK6-20-160
Aktenzeichen:  BK6-20-160

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020  in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

1.1968546
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-21-086

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden.

1.1783706
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-032

Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).

1.1732308

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2021 ihre Festlegung zu be­son­de­ren So­lar­an­la­gen beschlossen.

Darin werden die Anforderungen an besondere Solaranlagen

1.1710467
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-061
Aktenzeichen: BK6-20-061
Gesetzesbezug: EEG 2021

Die Beschlusskammer gibt Hinweise zur Lieferung von Echtzeitdaten zur Wirkleistung nach 4.2 (Beschluss v. 23.03.2021 – BK6-20-061).

Vorliegend ist die aktuelle Summe der Erzeugung- oder Verbrauchswirkleistung von Erzeugungsanlagen oder Speichern, direkt gemessen am Einspeisepunkt der steuerbaren Ressource mitzuteilen. Dies entspricht dem Begriff der "Ist-Einspeisung" in § 9 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021.

1.1707339
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011, ARegV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Ener

1.1706067
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-061
Aktenzeichen: BK6-20-061
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

1.1492145
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 6. November 2020 ihre Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

1.1435177
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