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Votum 2018/9– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund der Verringerung der Einspeisevergütung wegen fehlender Meldung der Anlage an das Anlagenregister hat. Ferner war zu klären, in welcher Höhe ein etwaiger Rückforderungsanspruch besteht und ob die Anlagenbetreiberin Gegenansprüche geltend machen kann. 

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle vorgelegt:

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Hinweis 2018/4– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/4

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 9. Mai 2018 den Hinweis zu dem Thema „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ beschlossen.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2016/32 zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen, den Hinweis 2017/21 zur Einordnung PFC-belasteter (Acker-)Flächen als Konversionsflächen, das Votum

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Rechtsprechung– 22 U 137/16

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber meldete seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Inbetriebnahme im Anlagenregister.

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Schiedsspruch 2017/4– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden dem Schiedsgericht die Fragen vorgelegt,  ob

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AnlRegV

Der Beitrag behandelt verschiedene Möglichkeiten, wie der Anlagenbetrieb einer Biogasanlage ungewollt in die Illegalität abdriften kann, welche Folgen dem Betreiber drohen und wie damit umzugehen ist. Der Autor nennt einige typische Fälle, die vor allem mit nicht nachgekommenen Meldepflichten und (noch) nicht erteilten Genehmigungen einhergehen, nimmt Bezug auf mögliche Strafen, den Ablauf derartiger Verfahren und gibt Hinweise zur Vorsorge.

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Empfehlung 2016/32– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz

Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen.

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Rechtsprechung– 8 O 14/15
Aktenzeichen: 8 O 14/15

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiber einer Wasserkraftanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gem. § 40 Abs. 2 EEG 2014 hat (hier: bejaht. Die Anlage ist in den 1920er Jahren und damit vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Meldung gegenüber dem Netzbetreiber:

Jegliches Ersetzen von Solaranlagen (PV-Modulen) - unabhängig davon, ob die ersetzenden Module eine geringere, die gleiche oder eine höhere Leistung aufweisen als die ersetzten - ist dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen (siehe Hinweis der Clearingstelle v. 16.06.2015 - 2015/7, Abschnitt 3.4.1).

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die

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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).

 

 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht. 

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