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Suche in EEG 2004

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Bestandsanlagen, die ab August 2004 und bis Juli 2014 (d.h.

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Rechtsprechung– 5 0 2799/22

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin Biogasanlage auf der 2011 bzw 2015 zwei OCR-Module zur Abwärmeverstromung errichtet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Netzbetreiberin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Teilrückzahlung des sogenannten Technologiebonus hat. Der Technologiebonus in Höhe von 2,0 Cent wurde in den der in den Jahren 2020 und 2021 für die gesamte von der Biogasanlage der Beklagten erzeugte Strommenge gezahlt.

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Rechtsprechung– 7 U 49/23
Aktenzeichen: 7 U 49/23

Leitsätze:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) (für ausschreibungspflichtige Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.

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Rechtsprechung– 6 O 4528/21
Aktenzeichen: 6 O 4528/21

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit 2007 eine Biogasanlage, die im Jahr 2014 mit zwei Organic-Rankine-Cycle-Anlagen (ORC-Anlagen) nachgerüstet wurde. Der im Jahr 2018 in der Biogasanlage erzeugte Strom betrug insgesamt 6.108.842 kWh. Davon wurden 280.853 kWh in den ORC-Anlagen erzeugt.

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Rechtsprechung– 4 U 51/19

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt eine aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) bestehende Biogasanlage. Das BHKW-1 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen, das BHKW-2 im Jahr 2011.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

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Rechtsprechung– 3 O 118/22
Aktenzeichen: 3 O 118/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2008 eine Biogasanlage. 2017 nahm sie zusätzlich eine nachgerüstete Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) in Betrieb. Den erzeugten Strom speiste sie in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Hierfür erhielt sie eine Vergütung nach dem EEG.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem

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Votum 2022/13-I– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/13-I

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob dem Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom aus den auf dem Vorbau eines Gebäudes angebrachten Solaranlagen ein Anspruch auf den sog. Fassadenbonus nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1, § 5

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung zum EEG 2021 zu verschiedenen Ansprüchen wie dem Anspruch auf Netzanschluss, auf Stromabnahme, auf finanzielle Förderung und dem Ausgleichsmechanismus. Hierzu reißen die Autoren verschiedene Urteile nur kurz im Bezug auf ihre Auswirkungen an. Auch für das Jahr 2022 werden laut den Autoren interessante gerichtliche Entscheidungen zum EEG gefällt werden.

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Stellungnahme 2020/72-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,

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Aufsatz

Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.

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Rechtsprechung– 15 O 107/19
Aktenzeichen: 15 O 107/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.

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Aufsatz

Im Beitrag wird das Ergebnis des Votums 2020/12-IV der Clearingstelle EEG|KWKG vorgestellt, in dem es um Fragen zum Anlagenbegriff, Inbetriebnahmedatum und Meldefragen beim Umbau einer Deponie- und einer Abfallvergärungsanlage geht.

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Rechtsprechung– 15 U 34/07

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin streitet um die Höhe der Vergütung von vier Modulbäumen, weil diese ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht seien. Zudem seien die die Anlagen an einem Gebäude angebracht, dass anderen Zwecken als der Stromerzeugung diene. Auch bestand eine anderweitige Nutzung des Gebäudes bereits.

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– 6 U 129/19
Aktenzeichen: 6 U 129/19

Sachverhalt: Gegenstand des Rechtsstreites stellt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen in einem Windpark und die in diesem Zusammenhang stehende Dauer des Förderanspruchs dar. Vorliegend wurden die Windkraftanlagen in dem Windpark sukzessive über den Jahreswechsel 2000 und 2001 in Betrieb genommen. Die Beklagte vertrat die Auffassung, ein provisorischer Netzanschluss habe bereits bestanden und es sei eine rollierende Inbetriebnahme erfolgt.

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Beschlossen am:

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt.

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Rechtsprechung– VII R 36/18

Leitsätze:

1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.

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