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Suche in EEG 2004

Angezeigt werden Ergebnisse 526 - 550 von 577 gesamt (Seite 22 von 24).
Rechtsprechung– 14 U 123/05

Die Inbetriebnahme im Sinn des § 3 Abs. 4 EEG 2004 setzt - abgesehen von zulässiger Stütz- und Zündfeuerung - die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien voraus. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme kommt es auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers nicht an.

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Rechtsprechung– 17 U 117/05
Aktenzeichen: 17 U 117/05

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

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Rechtsprechung– 03 O 502/06
Aktenzeichen: 03 O 502/06

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber begehrte vom Landgericht im Eilrechtsschutz den unverzüglichen Anschluss der PV-Anlage durch den Netzbetreiber.

Entscheidung: Bejaht.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht zwei problematische Fälle: Wie ist die Vergütung zu bestimmen, wenn eine Fotovoltaik-Gebäudeanlage innerhalb von sechs Monaten erweitert wird und zwischen den Erweiterungen der Jahreswechsel liegt? Und: Wie ist bei mehrfachen Erweiterungen zu verfahren, wenn zwischen den einzelnen Inbetriebnahmezeitpunkten zwar bis zu sechs Monate liegen, zwischen der ersten und der letzten Inbetriebnahme aber mehr als sechs Monate?
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Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 6 U 110/05
Aktenzeichen: 6 U 110/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Das Sicherungsinteresse und damit der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren ist nach der prognostizierten Zeitersparnis zu bemessen, die der Verfügungskläger bei einer Befriedigung im Wege des Eilverfahrens gegenüber einer Befriedigung im ordentlichen Klageverfahren erreichen kann. Zwar entspricht die begehrte einstweilige Verfügung dem Befriedigungsinteresse der Verfügungsklägerin, dennoch ist der Streitgegenstand des Eilverfahrens ein anderer als derjenige des Hauptsacheverfahrens.
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Rechtsprechung– 5 O 294/05
Aktenzeichen: 5 O 294/05

Zur Frage, ob für den Zeitraum des Anfahrens der Biomasseanlage ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2004 besteht, wenn währenddessen Heizöl eingesetzt wird (hier mangels Inbetriebnahme verneint).

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Rechtsprechung– 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Rechtsprechung– VIII ZR 108/04
Aktenzeichen: VIII ZR 108/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 14
Zu den Voraussetzungen des Ausgleichs nach § 11 Abs. 4 EEG (2000)
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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Rechtsprechung– 21 U 57/05
Aktenzeichen: 21 U 57/05
Dem EEG lässt sich keine starre Obergrenze für den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Zünd- und Stützfeuerung entnehmen. Mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz vereinbar ist der Einsatz (hier: bis zu 13,2 % Heizöl), wenn und soweit die Zünd- und Stützfeuerung für den störungsfreien Betrieb der Anlage technisch notwendig ist.
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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 4 Abs 3
Studie zur Anwendung des Netzsicherheitsmanagements im Land Brandenburg.
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Aufsatz
Die Handreichung beschreibt die verschiedenen Vergütungsregelungen für Biogas nach dem EEG 2004.
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Rechtsprechung– 12 O 56/05
Aktenzeichen: 12 O 56/05

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2001 eine Wasserkraftanlage an der Mulde und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Sie begehrt dafür von der Beklagten die Zahlung einer erhöhten Vergütung nach dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der erforderliche Nachweis über einen guten ökologischen Zustand in Form eines Bewilligungsbescheides vom 09.11.1998 sei erbracht.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: BiomasseV, EEG 2004, KWKG 2002

Im "nationalen Klimaschutzprogramm 2005" werden Zielvorstellungen und Handlungsmaßnahmen in Bezug auf die Reduzierung der Emissionen u.a. für die Sektoren Verkehr, private Haushalte, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen festgelegt.

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Rechtsprechung– 9 U 31/05
Aktenzeichen: 9 U 31/05
Gesetzesbezug: EEG 2004, BGB, EEG 2004 § 13

Sachverhalt: Der Kläger betreibt seit 2003 eine Biogasanlage in Niederspannung. Der erzeugte Strom wird in einer nicht von der Beklagten (Netzbetreiber) errichteten und ihr nicht gehörenden Umspannstation in Mittelspannungsstrom umgewandelt und in das Netz des Klägers eingespeist. Im März 2004 nahm der Kläger eine weitere Biogasanlage in Betrieb, deren in Niederspannung erzeugter Strom nicht über die bisherige Umspannstation in Mittelspannung umgewandelt werden soll.

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Politisches Programm

Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Neuerrichtung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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Rechtsprechung– 4 O 195/05
Aktenzeichen: 4 O 195/05

Zur Frage, ob der Anspruch auf Abnahme und Übertragung des Stroms nach § 4 Abs. 1 EEG bereits geltend gemacht werden kann, wenn die Anlage noch nicht besteht. Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nach § 12 Abs. 5 EEG.

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Rechtsprechung– 14 U 17/05
Aktenzeichen: 14 U 17/05

Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes. Die Anlagenbetreiberin begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Anschluss eines geplanten Windparks an das Netz der Netzbetreiberin über deren Innenraumschaltanlage. 

Ergebnis: Verneint. 

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Rechtsprechung– VIII ZR 35/04
Aktenzeichen: VIII ZR 35/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
§ 2 Abs. 2 EEG (2004) greift nur, wenn die Anlage dem Bund oder Land „unmittelbar“ gehört.
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Rechtsprechung– VIII ZR 25/04
Aktenzeichen: VIII ZR 25/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
Leitsatz: Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, „gehört“ dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG (2000) ausgeschlossen.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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