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Suche in EEG 2009

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Aufsatz

Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.

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Votum 2020/62-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht).

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Stellungnahme 2020/31-V/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/31-V/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2009 § 23

Auf Ersuchen des Landgerichts Görlitz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Umweltgutachter erstellte Umweltgutachten den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt (im Ergebnis verneint). Insbesondere wurden die folgenden Fragen geklärt:

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Rechtsprechung– 4 U 18/20
Aktenzeichen: 4 U 18/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Leitsätze:

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Schiedsspruch 2020/32-XII– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/32-XII

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des

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Aufsatz

Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.

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Aufsatz

Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Entwicklung des Strommarktdesigns in den letzten 20 Jahren und identifizieren dabei besonders relevante "Triggermomente". Zunächst habe mit der Entflechtung der vertikal integrierten Wertschöpfungskette eine Liberalisierung des Strommarktes stattgefunden. Um 2010 sei ein zunehmender Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, welcher in einer beschleunigten Energiewende kulminiert sei.

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Rechtsprechung– 6 O 190/19
Aktenzeichen: 6 O 190/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23, BGB

Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.

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Aufsatz

Mit Auslaufen der Förderungszeiträume für Erneuerbare Energien müssen sich viele Anlagenbetreiber überlegen wie sie ihre Anlage weiterbetreiben können. Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere mithilfe einer Echtzeit-Vermarktungsplattform, über die Stromlieferanten und Endverbraucher direkt zusammengebracht werden. Ein Problem stelle aber gegebenenfalls das sog. Doppelvermarktungsverbot dar.

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Stellungnahme 2020/1-IV/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/1-IV/Stn

Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen.

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Studie

Irena (International Renewable Energy Agency) veröffentlichte im Juni zum dritten Mal ihre Studie "Renewable power generation costs in 2019", in der sie die Kosten der erneuerbaren Technologien im vergangenen Jahrzehnt unter die Lupe nimmt. Die Kosten seien extrem gefallen und unterböten bereits die günstigsten Kohlekraftwerke. Die Erneuerbaren Energien böten daher eine Lösung sowohl für kurzfristige ökonomische Bedürfnisse als auch für mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit regionalen alternativen Vermarktungsmethoden nach dem Ende der EEG-Vergütung. Zunächst sei zu klären, ob ein Weiterbetrieb sinnvoll ist und wie eine sonstige Direktvermarktung aussehen könne. Sie zählt dazu verschiedene Arten von PPAs (Power-Purchase-Agreements) auf:

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Schiedsspruch 2020/24-IV– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/24-IV

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das vom Schiedskläger betriebene Blockheizkraftwerk (Satelliten-BHKW) seinen vergütungsrechtlich eigenständigen Status als Anlage i.S.v.

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Votum 2020/15-IV– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/15-IV

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide

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Rechtsprechung– 7 Kart 2/19
Aktenzeichen: 7 Kart 2/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfalleinrichtungsanlage, mit der sie Strom in das Netz der Beklagten einspeist. Im Rahmen ihres Netzsicherheitsmanagements (NSM) reduzierte die Beklagte die Einspeisung der Klägerin wegen Netzengpässen. Die Klägerin verlangt Vergütung bzw. Entschädigung für die Abregelungen.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.

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Rechtsprechung– XIII ZR 5/19

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag das Votum 2019/26 der Clearingstelle EEG|KWKG.

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Rechtsprechung– 1 O 259/18
Aktenzeichen: 1 O 259/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Wasserkraftanlage, die sie 2010 mit einem neuen Feinrechen ausstatten ließ. Ein Gutachter bestätigte daraufhin, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung des Stroms wegen ökologischer Verbesserungen einfüllt seien. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte trotz Zweifeln am Gutachten die erhöhte Vergütung zunächst aus.

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Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Schiedsspruch 2019/60– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/60

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des 

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