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Suche in EEG 2009

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Votum 2019/37– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin am Standort ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine neue Anlage geschaffen und in Betrieb genommen hat (im Ergebnis bejaht) und für welchen Zeitraum die Vergütung anzupassen ist.

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Schiedsspruch 2019/29– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/30– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Votum 2019/26– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/26

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).

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Rechtsprechung– 11 U 74/18
Aktenzeichen: 11 U 74/18

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage.

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Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/21

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

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Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/19

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

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Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Rechtsprechung– VIII ZR 51/18

Sachverhalt: Die Clearingstelle hatte in ihrem Votum 2013/76 beschlossen, dass für den Strom, der in einer Turbine erzeugt wird, die im Abgasstrang eines mit Biogas betriebenen BHKW-Motors eingesetzt wird (sog. Abgasturbine), kein Anspruch auf den Technologie-Bonus nach § 27 Abs. 4

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Rechtsprechung– VIII ZR 135/18

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit dem Jahr 2011 eine Biogasanlage mit zwei Blockheizkraftwerken und einem weiteren Satellitenblockheizkraftwerk. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Klägerin (Netzbetreiberin) eingespeist. Mit der Klage verlangt die Netzbetreiberin von der Anlagenbetreiberin die Rückzahlung des Technologie-Bonus für die Jahre 2013 und 2014.

Entscheidung: Bejaht.

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Rechtsprechung– 30 U 425/18

Leitsätze: Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur steht einem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber seit Inkrafttreten des EEG 2014 dann kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Einspeisevergütung zu, wenn die Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden und ein Vergütungszeitraum nach Inkrafttreten des

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Schiedsspruch 2019/16– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedsklägerin gegen den Schiedsbeklagten einen Anspruch auf Rückzahlung aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

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Schiedsspruch 2019/17– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/15– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Rechtsprechung– 6 U 155/14

Sachverhalt: Zur Frage, ob das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, ausschließt, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden.

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Rechtsprechung– 13 U 145/17
Aktenzeichen: 13 U 145/17

Sachverhalt: Zu Frage, ob dem Anlagenbetreiber der Technologiebonus für den durch die dem BHKW nachgeschaltete Abgasturbine erzeugten Strom zusteht.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 11 O 122/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei dem 2017 in Betrieb genommenen Blockheizkraftwerk einer Anlagenbetreiberin um eine Anlagenerweiterung eines bereits bestehenden und im Jahr 2011 in Betrieb genommen Satelliten-BHKWs handelt. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 33 O 723/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Beklagte die EEG-Einspeisevergütung von 2015 und 2016 für Strom aus Photovoltaikanlagen an die klagende Netzbetreiberin zurück zu zahlen hat. Der Beklagte hat sämtliche Anlagen bei der Klägerin rechtskonform angemeldet, allerdings entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, die beim Weiterbetrieb insbesondere von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, BImSchG, EEG 2009, EEG 2014, EEG 2017

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, die beim Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der EEG-Förderung insbesondere von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern in ihrem Bericht drei Voten der Clearingstelle. Im Votum 2018/11 mit grundsätzlicher Bedeutung geht es um die Fragestellung, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus unter Geltung des EEG 2009 für diejenigen Strommengen besteht, die gekoppelt mit messtechnisch nicht erfassten und daher rechnerisch im Rahmen eines Umweltgutachtens ermittelten Wärmemengen erzeugt werden.

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Votum 2018/47– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/47

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu klären, ob die verfahrensgegenständliche Biogasanlage durch verschiedene Umbauarbeiten in zwei Anlagen aufgespalten wurde und welche Inbetriebnahmedaten die Anlagen erhalten - z.B., ob beide Anlagen das Inbetriebnahmedatum der Ursprungsanlage fortführen.

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