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Suche in EEG 2009

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Rechtsprechung

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Betreiberin einer Wasserkraftanlage eine Vergütungsanpassung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 aufgrund einer Modernisierung zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

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Votum 2017/54– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/54

In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jewe

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Votum 2017/53
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/53

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers

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Rechtsprechung– 6 A 1762/15
Aktenzeichen: 6 A 1762/15

Leitsatz: Factoringkosten können bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 41 ff. EEG 2009 nicht als "sonstige Kosten" berücksichtigt werden.

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Rechtsprechung– 7 O 157/16

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Anlagenbetreiberin einer Biogasanlage mit Abgasturbine zu unrecht den Technologiebonus sowie den Landschaftspflegebonus erhielt und sich der KWK-Bonus wegen Korrektur der Zonung verringert und die Netzbetreiberin entsprechend Rückzahlungsansprüche hat.

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Rechtsprechung– 30 U 34/16

Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin und ein Anlagenbetreiber streiten sich um die Rückzahlung von zuviel gezahlter Einspeisevergütung aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Die Netzbetreiberin hatte zunächst aufgrund zu erwartender Einspeisemengen Abschlagszahlungen hinterlegt, da zunächst unklar war, wer der Anlagenbetreiber und damit Anspruchsinhaber war. Nach Klärung rief der Anlagenbetreiber die hinterlegte Summe schließlich ab.

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Votum 2017/44– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/44

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das BHKW der Anspruchstellerin, welches aus einer Vor-Ort-Anlage herausversetzt wurde und

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Votum 2017/43– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/43

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Dach-Solaranlagen zweier Anlagenbetreiber auf verschiedenen Gebäuden zusammenzufassen sind oder ob der Strom aus diesen eigenständig nach dem EEG 2009 zu vergüten ist.

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Votum 2017/39– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/39

Im vorliegenden Votumsverfahren waren im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Satelliten-BHKW der Anlagenbetreiberin, welches 2011 zu einer 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage hinzugebaut wurde und vor dem 1.

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Stellungnahme 2017/20– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/20

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Solaranlagen der Klägerin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage im Sinne des § 19 Absatz 1 EEG 2009 i.V.m. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EEG 2017 gelten, sofern sie nicht bereits eine Anlage im Sinne des

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Rechtsprechung– 6 U 1705/16
Aktenzeichen: 6 U 1705/16

Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.

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Empfehlung 2017/11– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/11

Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein sogenanntes Solarkraftwerk ist nach den Wertungen des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Anlage im Sinne des § 3 Nummer 1 EEG 2009. Es ist eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ - im Falle des Solarkraftwerks eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.

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Rechtsprechung– 6 U 58/15
Aktenzeichen: 6 U 58/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob einer PV-Anlagenbetreiberin ein Entschädigungsanspruch für entgangene Einspeisevergütung nach § 12 EEG 2012 gegen eine Netzbetreiberin zusteht, wenn aufgrund beschränkter Netzkapazität nur ein Teil der produzierten Strommenge ins Netz eingespeist werden konnte. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 8 B 69.16
Aktenzeichen: 8 B 69.16

Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.

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Aufsatz

Die Autorin stellt drei Entscheidungen bezüglich der Nachsichtgewährung bei der Unvollständigkeit eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage dar. Sie vergleicht die Urteile des VG Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 5 K 2016/14.F, vom 23. Februar 2016 - 5 K 200/14.F und des Hessischen VGH vom 13.

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Aufsatz

Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.

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Rechtsprechung– I-14 U 4/16

Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde -  eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni

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Votum 2017/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/19
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 32

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für Strom aus einem Solarpark auf einer ehemaligen Ackerfläche seit dem 29. Oktober 2010 ein Vergütungsanspruch nach § 32 EEG 2009 (in der Fassung der »PV-Novelle 2010«) besteht (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären,

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

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Rechtsprechung– 13 U 44/15
Aktenzeichen: 13 U 44/15

Sachverhalt: Eine Windenergieanlagenbetreiberin verlangt Schadensersatz von Mehrkosten, die durch die Netzanbindung am von der Netzbetreiberin zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt entstanden seien.

Ergebnis: Abgewiesen.

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Rechtsprechung– 11 A 1222/14
Aktenzeichen: 11 A 1222/14

Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung, um die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte für den Vergütungszeitraum des Jahres 2013 gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen.

Entscheidung: Bejaht.

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