Der Mieterstromzuschlag wurde durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (sog. Mieterstromgesetz) vom 17. Juli 2017, das am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, im EEG 2017 für Strom aus Solaranlagen eingeführt.
Leitsätze:
Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.
Die Autoren geben in Ihrem Artikel einen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und ordnen diese in den aktuellen Rechtsrahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein. Sie schätzen die Verhältnismäßigkeit der neuen Anforderungen zum gewonnen Nutzen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der Branche ein.
Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage. In einer ausführlichen Einleitung wird auf den europäischen und deutschen Rechtsrahmen sowie die wettbewerblichen Aspekte einer Arealversorgung eingegangen. Anschließend wird die neuere Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Begriff der Kundenanlage betrachtet, ein Ausblick auf ausstehende gerichtliche Entscheidungen gegeben und die Notwendigkeit eines rechtssicheren Kundenanlage-Begriffs bekräftigt.
Die Autoren befassen sich mit der Rechtsgrundlage für die Implementierung von Blockchainanwendungen im Energiesektor, wie beispielsweise beim Energiehandel und Systemdienstleistungen. Hierzu erläutern die Autoren zunächst die Funktionsweise der Blockchain sowie die für die Anwendung relevanten "Smart contracts". Anschließend gehen sie kurz auf erste Pilotprojekte zur Erprobung der Blockchain im Energiemarkt ein und klären anschließend den rechtlichen Rahmen zu den "Smart contracts", zu regulatorischen Vorgaben und dem Datenschutz sowie zur Beweislast bzgl.
Sachverhalt: Die Antragstellerin bezog in den Jahren 2004 bis 2009 aus dem Netz der Beteiligten elektrische Energie für den eigenen Verbrauch. Im Mai 2012 ließ sie auf der Grundlage der Verbrauchs- und Kapazitätswerte und der von der Beteiligten bei der Berechnung des physikalischen Pfads angesetzten Kosten die individuellen Netzentgelte für den Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2009 ermitteln, die deutlich unter den allgemeinen Netzentgelten lagen.
Leitsätze: Unter Geltung der §§ 37 EEG 2009 und 37 EEG 2012 unterfielen Stromlieferungen an den Betreiber eines geschlossenen Verteilernetzes auch insoweit der EEG-Umlage, als der Strom infolge des Transports im geschlossenen Verteilernetz als
In dem Impulspapier "Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 - Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien" wird in einem ersten Fragenkomplex der Ausbaubedarf an Photovoltaik und Windenergie ermittelt, der zur Erreichung der 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor nötig ist. Im zweiten Teil der Studie werden angesichts des verzögerten Netzausbaus kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Integration dieses steigenden erneuerbaren Stromanteils in ein modernisiertes Bestandsnetz sowie zu dessen besserer Auslastung identifiziert.
Der Autor untersucht, welche Nachteile sich durch die Einführung des WindSeeG für laufende Genehmigungsverfahren von Offshore-Windparks ergeben und ob hierdurch gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstoßen wird. Hierzu betrachtet er die Änderungen des Rechtsrahmens durch die SeeAnlV und das WindSeeG sowie das EEG 2017 und EnWG.
Sechster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ für das Berichtsjahr 2016 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des EnWG und EEG (s. Anhang).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht.
In dem Artikel werden die Auswirkungen der Digitalisierung der Energiewende auf die Verantwortungsgebiete und Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie die gesetzlichen aktuellen und kommenden Regelungen untersucht, um die Notwendigkeit weiterer Gesetzesreformen aufzuzeigen. Die Autoren leiten den Artikel mit den Veränderungen im Energiesektor ein.
Der Autor beschäftigt sich in dem Artikel damit, wie Mieterstromverträge vertraglich zu gestalten sind. Hierzu geht er insbesondere auf die Anforderung nach § 42a EnWG 2011 sowie die Voraussetzungen nach EEG 2017 ein und gibt weitere Empfehlungen zum Inhalt des Vertrages über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Leitsätze:
Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (BKWK) haben im Juni 2018 den Leitfaden Mieterstrommodelle mit KWK, Schulungsunterlagen für Seminare veröffentlicht.
Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik von Kundenanlagen, bzw. betrieblichen Kundenanlagen nach § 3 Nr 24a und 24 b EnWG zu Energieversogungsnetzen nach § 3 Nr. 16 EnWG.
Der Autor gibt einen Überblick über die Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts des Jahres 2017. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und Netzanschluss und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen durch mehr Transparenz.
Die Autoren geben einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2017. Hierzu gehen sie auf Neuerungen im EEG, KWKG, EnWG und WindSeeG sowie die entsprechenden Verordnungen ein.
Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz
Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz - EnSaG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Die Autoren erläutern das mit der KWK-Ausschreibungsverordnung neu eingeführte Rechtsschutzsystem bei KWK-Ausschreibungen.