Der Autor behandelt in dem Aufsatz Auswirkungen des NABEG 2.0 und der Redispatch-Vorgaben der EU-EltVO auf Anlagen im Sinne des EEG 2017 und des KWKG 2016.
Der Aufsatz befasst sich mit den Rahmenbedingungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) innerhalb Deutschlands. Nach einem Umriss des energiewirtschaftlichen Umfelds der KWK, behandelt der Autor Flexibilität bei Residuallast und Wärmeversorgung. KWK, die gasförmige oder flüssige Brennstoffe nutze, sei die flexibelste Technologie der Stromerzeugung.
Die Autorin behandelt in ihrem Aufsatz den Einsatz von Wasserstoff in KWK-Anlagen. Sie erläutert die Untersuchung des Einsatzes in Aggregaten eines Unternehmens und wie sich die Motoren verhalten. Bei Wasserstoffbeimischungen bis zu 100% seien keine Anpassungen der Motoren notwendig, danach sei jedoch im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls die Motoren anzupassen. Andere Unternehmen experimentieren auch bereits mit reinem Wasserstoffbetrieb.
Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz den Einsatz von Solarthermie in KWK-Anlagen. Anhand der Daten des Würzburger Musternetzes erläutert er die Dimensionierung des Speichers anhand unterschiedlicher Betriebsdauer und -umfang der Solarkollektoren. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass kleine flexibel abschaltbare Solaranlagen erfolgreich seien, sei Effizienz wichtig, stelle Hochleistungs-Solarthermie mit Netzspeichern eine wichtige Technologie dar.
Leitsätze:
1. Erstreckt sich eine Energieanlage über mehrere Grundstücke, befindet sie sich auf einem räumlich zusammengehörigen Gebiet, wenn diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Anlage versorgt werden, tatsächlich aneinander angrenzen und ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Unschädlich ist es, wenn ein so abgegrenztes Gebiet Straßen, ähnliche öffentliche Räume oder vereinzelte, nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke einschließt, welche nicht durch die Anlage versorgt werden.
In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert.
Der Autor plädiert dafür, beim Umbau von Atom- und Kohleenergie zur Kraft-Wärmekopplung vermehrt auf Biomasse statt auf Erdgas zu setzen. Hierzu führt er die Vorteile beim Umbau auf Biomasseanlagen auf, bspw. die einfache Umstellung von Steinkohle auf Biomasse, der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Kohlegebieten und die ökonomischen Erwägungen der CO2-Bepreisung.
Der Autor erörtert Möglichkeiten, mit deren Hilfe Wärmenetze stärker aus erneuerbarer Wärme gespeist werden können. Die technische Machbarkeit sei gegeben, allerdings fehlten hierzu Anreize. Er bewertet unter anderem den Einfluss einer CO2-Abgabe geht auch auf eine mögliche KWKG-Reform sowie ein neues Steuersystem als Instrumente ein.
EEG- und KWKG-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren (§ 5 Abs. 1, 5 Satz 1 MaStRV). Die Monatsfrist gilt auch bei anderen registrierungspflichtigen Ereignissen (z. B. einer Leistungserhöhung oder -verringerung der Stromerzeugungsanlage, vgl.
Die BNetzA hat am 13. Juni 2019 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2019 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war für beide Runden der 3. Juni 2019.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2018 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der zweiten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen bekannt gegeben.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Klimaschonende Energieversorgung in Wohnungen und Quartieren – Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingung der Energieversorgung von Wohnungen und Quartieren. Hierbei gehen sie auf die Bedeutung der dezentralen Versorgung für den Klimaschutz ein und widmen sich dem Mieterstrom-Gesetz sowie weiteren relevanten Gesetzen für die Quartiersversorgung. Abschließend erwägen sie im Ausblick die Nutzung von erneuerbaren Gasen sowie eine Neuregelung der energetischen Gebäudesanierung.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.