Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese
Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:
A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.
Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Biogasnutzung - insbesondere zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung bzw. als Kraftstoff - auseinander. Diese seien allerdings unterschiedlich effizient. Der Artikel gibt zudem einen Überblick über die Diskussionen zu einem Biogaseinspeisegesetz und die Öffnung des Wärmemarkts.
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV)
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 (eBAnz AT 125 2009 B1), geändert durch die zweite Änderung der BioSt-NachVwV vom 15. Dezember 2011 (eBAnz AT 145 2011 B1).
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Beitrag stellt das Verfahren der Gewinnung von Biogas mittels Trockenfermentation als Alternative zum Prinzip der nassen Vergärung vor und diskutiert, unter welchen Bedingungen - nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls des Technologiebonus für Trockenfermentation im EEG 2009 - diese sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:
Der Beitrag geht vor dem Hintergrund gesunkener Lebensmittelpreise auf die Teller-oder-Tank Diskussionen zur Bioenergienutzung und dabei auch auf den vielfach als problematisch angesehenen Gründlandumbruch zum Energiepflanzenanbau ein. Neben dem Einfluss des Energiepflanzenanbaus auf die Boden- und Pachtpreise werden auch die Erfordnernisse von Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von Energiepflanzen angesprochen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebn
Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (»KWK-Bonus«) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 i. V. m.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung gem. §§ 66 Abs. 1, 16 Abs. 1 i.V.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet.