Leitsätze:
Die Inbetriebnahme einer Biomasseanlage setzt voraus, dass die Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas technisch betriebsbereit ist.
Erforderlich dafür ist, dass die Anlage über eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung des jeweiligen Energieträgers verfügt, was bei einer Biogasanlage einen angeschlossenen Fermenter voraussetzt.
Biomasse und Effizienz: Vorschläge zur Erhöhung der Energieeffizienz von § 8 und § 7-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Arbeitspapier Nr. 1 im Rahmen des Projektes „Energiebalance – Optimale Systemlösungen für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Optimierung für einen nachhaltigen Ausbau der Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland“
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 8. April 2008 (nur lesbare Version).
In den letzten Monaten wurde eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen zu der Frage vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit die energetische Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Strom, Wärme und Biokraftstoffen einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Bodenschutz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe: Empfehlungen der „Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt“. Die vom Umweltbundesamt (UBA) berufene Kommission Bodenschutz gibt Empfehlungen, wie Bodenschutz und der Anbau nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) miteinander in Einklang gebracht werden können.
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).
Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.
Zum Abschluss eines Einspeisevertrages bei kaufmännisch-bilanzieller Stromeinspeisung (hier: § 3 EEG 2000 mache das Entstehen der Vergütungspflicht gerade nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig und wegen § 5 EEG 2000 stünden die wesentlichen Bedingungen der Einspeisung auch ohne Vertrag fest.
Zur Nichtigkeit eines Netzanschlussvertrages gem. § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Ein Netzanschlussvertrag ist nichtig, wenn in ihm Netzbetreiber und Anlagenbetreiber einen anderen als den von § 13 Abs.
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung - BioNachV). Unter Federführung des Bundesfinanzministeriums sollen die Förderkriterien und Standards in der „Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung“ festlegt werden.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier verneint).