Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.
Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 18.
Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e
Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg
Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 25. März 2010 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Vergütungsfähigkeit von Palm- oder Sojaölverstromung ab dem 1. Januar 2009“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt.
Beitrag zum Stand der Diskussion und ersten praktischen Erfahrungen der Zertifizierung.
Biomasse und Effizienz: Vorschläge zur Erhöhung der Energieeffizienz von § 8 und § 7-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Arbeitspapier Nr. 1 im Rahmen des Projektes „Energiebalance – Optimale Systemlösungen für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Optimierung für einen nachhaltigen Ausbau der Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland“
Zur Frage, wann eine Anlage, die zunächst für ca. 2 Wochen mit Heizöl betrieben wurde und nach der Umstellung auf flüssige Biomasse (hier: Palmöl) zu Zwecken der Zünd- und Stützfeuerung fossile Brennstoffe einsetzt, in Betrieb genommen wurde (hier zunächst im Urteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vom 10.04.2008 (LG_Deggendorf_080410_3_O_134-08.pdf): Inbetriebnahme erst nach 31.
In den letzten Monaten wurde eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen zu der Frage vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit die energetische Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Strom, Wärme und Biokraftstoffen einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Bodenschutz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe: Empfehlungen der „Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt“. Die vom Umweltbundesamt (UBA) berufene Kommission Bodenschutz gibt Empfehlungen, wie Bodenschutz und der Anbau nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) miteinander in Einklang gebracht werden können.
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung - BioNachV). Unter Federführung des Bundesfinanzministeriums sollen die Förderkriterien und Standards in der „Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung“ festlegt werden.
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen – 10. BImSchV) sowie Verordnung zur Zulassung bestimmter biogener Öle, die als Biokraftstoff auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können (Verordnung zur Quotenanrechnung bestimmter biogener Öle – 38. BImSchV) Beschluss der Bundesregierung vom 5.12.2007
Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme einer Biomassanlage nach § 3 Abs. 4 EEG 2004 (hier: Betrieb mit Erneuerbaren Energieträgern maßgeblich).
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU