Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 EEG 2009 auc
Leitsatz des Gerichts:
Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.
Bemerkungen:
Der Autor geht in dem Beitrag auf das Repowering von Biogasanlagen ein, das seiner Ansicht nach einen umfassenden Austausch von Anlagen(teilen) an einem bestehenden Standort darstellt und gibt u.a. diesbezügliche Empfehlungen.
Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die Inhalte des siebten Erfahrungsaustausches der EEG-Umweltgutachter, der im September 2013 in Mannheim stattfand, zusammen, deren Schwerpunkt die Vorstellung und Diskussion der in diesem Jahr veröffentlichten Umweltgutachterleitlinien war.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag zunächst den Rückgang von neuen Biogasanlagen seit Inkrafttreten des EEG und geht anschließend im Einzelnen auf die seiner Ansicht nach noch vorhandenen Möglichkeiten ein, um Biogasanlagen wirtschaftlich zu bauen.
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere BHKW (200
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem EEG 20
Leitsätze des Gerichtes:
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Mais und Hühnertrockenkot (sog. Trockenfermentation) einsetzt und dabei die Kriterien der Auslegungshilfe des Bundesumweltministeriums (BMU) nicht einhält, einen Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 1
Die Autorin gibt in ihrem Beitrag eine Übersicht über den Markt kleiner Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis fester Biomasse und deren Entwicklung in den letzten Jahren. Dabei zeigt sie Praxisbeispiele auf, die im Gegensatz zu großen Holzgas-Kraft-Wärme-Anlagen bereits die Wirtschaftlichkeit erreicht haben.
Entfällt der Anspruch auf den KWK-Bonus dauerhaft, wenn die Negativliste nur kurzzeitig erfüllt ist?
Nein. Der Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß Anlage 3 EEG 2009 entfällt nicht endgültig, sondern nur für die Zeiträume, in denen die Wärmenutzung die Negativliste der Anlage 3 Nr. IV EEG 2009 erfüllt.
Ja. Es besteht kein Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß EEG 2009 für den in der Anlage erzeugten Strom, wenn der Fermenter einer Biomasseanlage mit der Rückwärme aus einem Nahwärmenetz beheizt wird, deren Energiegehalt auch auf den Einsatz fossiler Energieträger zurückzuführen ist.
Sachverhalt: Zur Frage, ob dem Betreiber eines Biomassekraftwerkes vom Netzbetreiber für den Monat Juli 2013 eine Abschlagszahlung in Höhe der vorherigen monatlichen Abschlagszahlung auf die Marktprämie für den selbstvermarkteten Strom zustünde. Die beklagte Netzbetreiberin hatte die Abschlagszahlung mit den Überschüssen der vorherigen Abschlagszahlung verrechnet und mit 0 Euro angesetzt.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber gemäß § 66 EEG 2012 i.V.m. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4
Um die Zahlung des KWK-Bonus des EEG 2009 verlangen zu können, müssen Anlagenbetreiber/-innen sowohl einen Nachweis über den KWK-Stromanteil vorlegen (Anlage 3 Nr. II.1 EEG 2009
Nein. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Biomasseanlagen, die unter dem EEG 2000 vor dem 1.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in ihrer Biogasanlage erzeugten Strom
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung von Biogas-Strom und stellt u.a. dar, warum sie in der Biogasbranche nur zögerlich voranschreitet. Zudem befasst er sich mit dem spezifischen Nutzen der Regelbarkeit von Biogasanlagen im Gegensatz zu den volatilen Energien aus Wind oder Sonne und erörtert die hieraus resultierenden Vorteile bei der Direktvermarktung.
Leitsatz des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber im Leistungsbereich über 500 kW Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen nach Anlage 2 Nr. VI.1.a.bb EEG 2009 in Höhe von
Zu der Frage, ob bei einem in KWK betriebenen Biomasse-Heizkraftwerk bei der Ermittlung des KWK-Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG
Der Autor stellt in seinem Beitrag den Bioenergiepark der Gemeinde Saerbeck vor, welche auf einem ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, eine Biogasanlage sowie eine Trockenfermentierungsanlage errichtet hat.