Die Autoren diskutieren, ob es für Biogas-Bestandsanlagen mit einem Organic-Rankine-Cycle-Modul den KWK-Bonus geben sollte.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen.
Der Autor stellt die Möglichkeit der elektronischen Fernüberwachung und -steuerung von Biogasanlagen und deren Vorteile (Ermöglichung z.B. des Herstellens und Haltens des Betriebsoptimums, des Eingreifens in den Betrieb aus der Ferne, der gezielten Strombereitstellung für die Direktvermarktung und der Verschaltung mit anderen Anlagen zu einem virtuellen Kombikraftwerk) dar.
Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag vom 5. Erfahrungsaustausch des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich des EEG 2009 sowie über die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und -gutachter im EEG 2012.
Der Autor nimmt die Inbetriebnahme des ersten Hybrid-Kraftwerks mit optimierter Elektrolyse zur Wasserstoffproduktion zum Anlass, um tiefer auf die Technikoptimierung der Elektrolyse einzugehen.
Die Autoren befassen sich mit der Entwicklung der energetischen Nutzung von Holz als nachwachsenden Rohstoff in Deutschland und reflektieren, welche Auswirkung dessen Förderung durch das Eneuerbare-Energien-Gesetz auf Industriebranchen, Wirtschaft und Waldbestand zur Folge hat.
Leitsätze des Gerichts:
Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit ein, mittels Wärmespeichern ein flexibles KWK-System zu entwickeln, bei dem KWK-Anlagen ihre Strom- und Wärmeproduktion zeitlich entkoppeln können.
Leitsatz des Gerichts:
Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Das dritte Energiebinnenmarktpaket der EU und die Reform des deutschen Energiewirtschaftsrechts 2011
Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).