Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre enthält Informationen zu den Regelungen des EEG 2009 und EEWärmeG im Bereich Biomasse.
Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.
Leitsätze:
Zu den Voraussetzungen der Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (hier: Der den landwirtschaftlichen Basisbetrieb führende Landwirt muss Mehrheitsgesellschafter des Betreibers der Biogasanlage sein, um für diese die Privilegierungsvoraussetzungen zu erfüllen).
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft.
Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
Der Autor nimmt die Einführung des bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbestand für Biogasanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 2004 zum Anlass, sich mit den Auslegungs- und Vollzugsproblemen zu befassen, die sich gerade im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen (BR-Drs. 824/08) Um Altanlagen Bestandsschutz zu gewähren, sieht der Antrag vor, in § 66 Abs. 1 EEG 2009 auch § 19
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 25. März 2010 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Vergütungsfähigkeit von Palm- oder Sojaölverstromung ab dem 1. Januar 2009“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. April 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009“ abgegeben.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 24. September 2009 eine Empfehlung zu dem Thema „Landschaftspflege-Bonus“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.
Beitrag zum Stand der Diskussion und ersten praktischen Erfahrungen der Zertifizierung.