Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Anhang finden Sie
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Nein.
Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit bei der Realisierung von Geothermieprojekten.
Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Die Expertise der Prognos AG basiert auf einer Branchenprognose des BEE aus dem Jahr 2009, wonach in Deutschland bis zum Jahr 2020 erneuerbare Energieträger rund 47 % des Stromverbrauchs, 25 % des Wärmeverbrauchs und 19 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor decken sollen.
Leitsatz des Gerichts: Eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Rohstoffen nach § 7 BBergG soll verlängert werden, wenn die bisherige Aufsuchungstätigkeit dem vom Erlaubnisinhaber nach § 11 Nr. 3 BBergG vorgelegten Arbeitsprogramm entsprochen hat. Nur dann liegt in der Regel eine planmäßige, mit der Behörde abgestimmte Aufsuchung i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG vor.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
Vom Bundesverband Geothermie mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellte Arbeitshilfe zum Wärmenutzungsbonus, der gemäß § 28 Abs. 2 EEG 2009 i
Die DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben.
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 1. Juli 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Anlagenbegriff (§ 3 Abs. 2 EEG 2004/§ 3 Nr. 1 EEG 2009) bei Bestandsanlagen“ beschlossen.
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.