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Suche in Rechtsverhältnisse zwischen Anlagen- und Netzbetreiber

Angezeigt werden Ergebnisse 251 - 275 von 283 gesamt (Seite 11 von 12).
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Gut anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der EEG-Novelle haben verschiedene Gerichte in ersten Urteilen zu strittigen Fragen bezüglich Netzanschluss- und Stromabnahmeansprüchen von Anlagenbetreibern und deren prozessualer Durchsetzung Stellung genommen. Auch wenn sich diese Urteile teilweise widersprechen und der Weg zu einer kohärenten Rechtsprechung noch weit ist, lassen sich doch anhand einiger Fixpunkte bereits grundsätzliche Linien des Verhältnisses zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ausmachen.
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Rechtsprechung– 17 U 117/05
Aktenzeichen: 17 U 117/05

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

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Rechtsprechung– 03 O 502/06
Aktenzeichen: 03 O 502/06

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber begehrte vom Landgericht im Eilrechtsschutz den unverzüglichen Anschluss der PV-Anlage durch den Netzbetreiber.

Entscheidung: Bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 108/04
Aktenzeichen: VIII ZR 108/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 14
Zu den Voraussetzungen des Ausgleichs nach § 11 Abs. 4 EEG (2000)
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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Rechtsprechung– 15 O 4322/03
Aktenzeichen: 15 O 4322/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Der Betreiber eines Windparks fordert vom Netzbetreiber die Rückzahlung von Netzausbaukosten aufgrund eines entsprechenden Vertrages mit dem Netzbetreiber.

Entscheidung: Verneint.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

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Rechtsprechung– 29 U 67/02
Aktenzeichen: 29 U 67/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Anspruch auf Belastungsausgleich nach § 5 KWKG (2000) besteht, wenn vergüteter Strom zur allgemeinen Versorgung bestimmt ist. Inhaber des Abnahme- und Vergütungsanspruchs ist der jeweilige Anlagenbetreiber.
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Rechtsprechung– VIII ZR 236/02
Aktenzeichen: VIII ZR 236/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Zur Auslegung und Anwendung des KWKG in Anlehnung an die Grundsätze des EEG (2000).
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Rechtsprechung– 6 U 42/03
Aktenzeichen: 6 U 42/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint).
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Rechtsprechung– VIII ZR 89/03
Aktenzeichen: VIII ZR 89/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
Beauftragt der Anlagenbetreiber einen Dritten mit der Vornahme des Anschlusses, schaltet dieser aber seinerseits den Netzbetreiber als Subunternehmer ein, der sodann den Anschluss herstellt, so kann der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber nicht die Erstattung der aufgewendeten Kosten aus § 10 Abs. 1 EEG (2000) beanspruchen. Erstattungsansprüche des Netzbetreibers für den Netzanschluss dürfen grundsätzlich mit Vergütungsansprüchen des An
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Rechtsprechung– 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1459) wurde in § 11a EEG 2000 die Möglichkeit eingeführt, stromintensive Unternehmen teilweise von der Umlage der EEG-Kosten zu befreien.

Im Anhang finden Sie

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Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

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Rechtsprechung– VIII ZR 161/02
Aktenzeichen: VIII ZR 161/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet.
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Rechtsprechung– VIII ZR 322/02
Aktenzeichen: VIII ZR 322/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG

Die Einspeise- und Vergütungsregelungen des StrEG und des EEG 2000 sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen nicht gegen den EG-Vertrag.

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Rechtsprechung– Kart U 1/02
Aktenzeichen: Kart U 1/02
Zur Frage, wer unter der Geltung des EEG 2000 die Netzanschlusskosten zu tragen hat und ob Netzbetreiber diese Kosten im Wege der Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers geltend machen können.
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Rechtsprechung– 26 O 7485/01
Aktenzeichen: 26 O 7485/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Der Betreiber einer Biogasanlage hat aus § 3 Abs. 1 EEG 2000 einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss und Energieabnahme, nicht nur auf den Abschluss eines dahingehenden Vertrages. Bei einer Erweiterung der Biogasanlage erstreckt sich der Anspruch auch auf die Verstärkung von Stromleitungen und die etwaige Errichtung einer Trafostation auf Kosten des Netzbetreibers.

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Rechtsprechung– 3 U 4066/01
Aktenzeichen: 3 U 4066/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) ist der Ansicht, dass die Beklagte (Netzbetreiber) gemäß § 10 Abs. 2 EEG 2000 die Kosten für die Verlegung der Leitung zwischen seiner Photovoltaikanlage und der Trafo-Station tragen müsse, denn es handele sich um eine Maßnahme zum Ausbau des von der Beklagten betriebenen Stromnetzes.

Entscheidung: Bejaht.

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Rechtsprechung– 6 U 198/01
Aktenzeichen: 6 U 198/01
Gesetzesbezug: EEG 2000, KWKG 2002
Preisanpassungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die eine Umlage von "Abgaben irgendwelcher Art" vorsehen, gewähren keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütungen nach dem EEG 2000 oder nach dem KWKG 2000.
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Rechtsprechung– 12 C 472/2001
Aktenzeichen: 12 C 472/2001
Gesetzesbezug: EEG 2000
Zur Frage, ob der Netzbetreiber nur dann zur Vergütung des von Anlagenbetreiberinnen und -betreiber in EEG-Anlagen erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet ist, wenn ein Einspeisevertrag geschlossen wurde (hier: verneint.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes

vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.

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