Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 27. Dezember 2022 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.
Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).
Solaranlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e)
Solaranlagen, die auf Parkplatzflächen errichtet werden, sind nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. d)
Sog. Agri-PV-Anlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c) und § 48 Abs. 1 Satz 1
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. August 2022, so dass die Bekanntgabe am 30. August 2022 als erfolgt gilt.
Für Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sind und in einem Kalenderjahr den gesamten in der Anlage erzeugten Strom in das Netz einspeisen (Volleinspeisung), wurde mit dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnah
Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2
Freiflächenanlagen sind nur dann förderfähig nach dem EEG, wenn diese einen Vergütungstatbestand nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a bis 6 EEG 2023 bzw.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wie die vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 von Solaranlagen auf insgesamt drei – teilweise aneinandergrenzenden – Gebäuden, die sich mit diversen Überschneidungen auf mehrere Flurstücke eines Obstbaubetriebes und
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).
Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Juni 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2022, so dass die Bekanntgabe am 6. Juli 2022 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob dem Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom aus den auf dem Vorbau eines Gebäudes angebrachten Solaranlagen ein Anspruch auf den sog. Fassadenbonus nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1, § 5
Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.
Der Artikel untersucht die Möglichkeit mit alltagsnahen Beteiligungsansätzen individuelle und gesellschaftliche Aspekte der Energiewende zu diskutieren, zu erforschen und voranzutreiben. Zwei transformative Formate, die wichtige Punkte beleuchten und sich auf konkrete Nutzungs- und Alltagsbezüge konzentrieren, werden vorgestellt. Solche Projekte dienen als Schlüsselelemente die Energiewende als ein gesamtgesellschaftliches Transformationsprojekt unter realen Bedingungen darzustellen und zu fördern.
Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.