Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.
Rechtslage unter dem EEG 2009:
Nein. Weder das EEG 2009 noch das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung erlaubten es, PV-Installationen, die aufgrund der Regelung zur Anlagenzusammenfassung als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle in mehrere Anlagen aufzuteilen.
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.
In diesem Beitrag wird der rechtliche Rahmen von Solar- und anderen Katastern auf der Ortsebene am Beispiel vom Saarland thematisiert. So wird zunächst eine gemeinderechtliche Einordnung sowie eine datenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen. Anschließend wird das Solarkataster als Umweltinformation diskutiert und schließlich die Ausgestaltung einer Befugnisnorm für die Einrichtung von Solarkatastern im Landesrecht betrachtet.
Die Autorin berichtet über den Fall der mit Serienfehler produzierten Module eines nun insolventen Modulherstellers und dessen Folgen (beispielsweise bei Modulaustausch) für einige betroffene Solarkonzerne.
§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.
Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.
Der Autor befasst sich mit zwei künftig auf dem Markt erscheinenden Akkuspeichersystemen, der Blei-Säure-Technologie und der Lithium-Ionen-Chemie.
Der Autor geht in seinem Beitrag zu Photovoltaikanlagen auf die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern in den Fällen von anteiliger Einspeisung in das öffentliche Netz, vollständiger Einspeisung und vollständigem Eigenverbrauch ein.
Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i.S.d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012 beschlossen.
Das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat eine "Vorstudie zur Integration großer Anteile Photovoltaik in die elektrische Energieversorgung" veröffentlicht. Diese ist auf den Seiten des BSW-Solar abrufbar.
In diesem Beitrag stellt der Autor den Einfluss der Fotovoltaik auf die Strombörsenpreise dar.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sinkende EEG-Vergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2012 ein. Dabei vertritt er die Ansicht, dass sich Fotovoltaikanlagen auch weiterhin rentieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
I. Wechsel zwischen Volleinspeisung und (teilweisen) Eigenverbrauch