Der Artikel befasst sich mit den Aussichten des Eigenverbrauchs nach der Umsetzung der geplanten EEG-Novelle im Sommer 2010.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s.
Der Beitrag geht darauf ein, wie sich der steigende Anteil von Stromeinspeisungen aus PV-Anlagen auf das Niederspannungsnetz auswirkt.
In Bezug auf die im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 20.
Die Clearingstelle EEG hat am 1. Juli 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Konversionsflächen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Text stellt einen fiktiven Zukunftsbericht zu Zeiten erreichter Netzparität über zwei Nachbarn dar, von denen der eine sich für die Einspeisung des von ihm erzeugten Stroms in das Netz entschieden hat und der andere den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom selbst verbraucht. Die Autorin verfolgt damit das Ziel, Chancen und Risiken der aktuellen gesetzlichen Regelung des EEG deutlich zu machen.
Der Artikel setzt sich kritisch mit Argumenten für und wider Freiflächenanlagen auseinander und stellt die entsprechenden Pläne des Bundesumweltministeriums vor, die Einspeisevergütung um 25 Prozent abzusenken.
Der von der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen (ABSI), Solarfreunde Moosburg e.V., Sonnenkraft Freising e.V. und ZIEL 21 Fürstenfeldbruck e.V. herausgegebene „Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen - Anregungen für Gemeinden (Beispiel: Landkreis Freising)“, der unter
Zur Frage, ob Anlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 erfüllen müssen, insbesondere ob „Gebäude“ im Sinne von Absatz 2 auch „vorrangig zu anderen Zwecken als
Die Autorin und der Autor stellen die Ergebnisse der BDEW-Erhebung zur Entwicklung der Stromerzeugung in Regenerativanlagen - unterteilt nach Energieträger und Bundesland - für das Jahr 2008 vor und geben abschließend einen Ausblick für das Jahr 2009.
Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.
Der Autor entwickelt in seinem Beitrag eine Auslegung des neuen Gebäudebegriffes i.R.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009, insbesondere des „vorrangigen Nutzungszweckes“ eines Gebäudes.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.
Die Autorin vergleicht in ihrem Beitrag diverse Angebote für PV-Anlagenversicherungen und diskutiert, inwieweit sich diese auch für Kleinanlagen lohnen.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf organische Photovoltaik ein, die nach jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung nun dabei sei, den Laborstatus zu überwinden. Im einzenen stellt sie dabei Farbstoff-Solarzellen (FSZ) und Kunststoff-basierte Zellen (OVP) vor. Als Anwendungsfeld in Deutschland werde insbesondere die Gebäudeintegration gesehen, aber auch an Polymer-Solarzellen für Funktionstextilien oder Verpackungen werde gearbeitet.
Der Beitrag behandelt das Thema von Arbeitsunfällen bei der Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Laut Autorin seien dabei Abstürze und Durchbrüche besonders häufig; diese hätten in vielen Fällen durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden können. Hier bestehe in Deutschland noch Verbesserungspotential.
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33