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Suche in Solarenergie

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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt.
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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG 2014  |  EEG 2017  |

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

Nachfolgend gelangen Sie zu

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Rechtsprechung– 2 O 768/03
Aktenzeichen: 2 O 768/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Die Kläger (Anlagenbetreiber) betreiben eine PV-Anlage auf einem Grundstück, mit bereits bestehenden Hausanschluss. Da die Einspeisung über diesen Hausanschluss aus technischen Gründen nicht möglich war, musste eine Verbindung zur nächsten Trafo-Station errichtet werden.

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).

Hier finden Sie

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch Artikel 7 des

Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und anderer Gesetze

vom 23. Juli 2002, wurde das EEG 2000 zum dritten Mal geändert.

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Aufsatz
Aus Anlass der ersten materiellen Änderung des EEG 2000 durch Gesetz vom 23.07.2002 erörtert der Beitrag einige im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Solarenergie aufgetretene praxisrelevante Rechtsfragen. Hierzu gehört zunächst die Frage, welche Anlagen in den Anwendungsbereich des EEG fallen, insbesondere, ob auch solarthermische Anlagen erfasst sind.
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Textfassung vom:

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.

 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG 2014  |  EEG 2017  |

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes

vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.

Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.

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Rechtsprechung– 214 C 24821/90
Aktenzeichen: 214 C 24821/90

Sachverhalt: Der Mieter (Beklagter) stellte eine Solarstromanlage auf der zum Mietobjekt gehörenden Terrasse auf, um Solarstrom zu erzeugen. Der Vermieter (Kläger) verlangt die Beseitigung, da der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung die Erzeugung von Strom nicht beinhalte. Zudem verunstalte die Anlage den Innenhof.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor.  In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).

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Politisches Programm

Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (

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Aufsatz

Die Autoren beobachten vier wichtige Trends auf dem europäischen Markt für Solarenergie. 

Erstens bestehe eine Tendenz zu immer größeren Projekten (mehr als 10 MW). Zweitens gäbe es zunehmend innovative Ansätze, um Platzprobleme und Netzanschlussschwierigkeiten zu vermeiden (wie bspw. schwimmende Solaranlagen). Drittens sei auch die Förderung innovativer geworden (bspw. durch spezielle Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik oder Speicher). Viertens würden auch zunehmend Module in Europa produziert werden.

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Aufsatz

Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.

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Fachgespräch

Am 1. Januar 2017 tritt das grundlegend umgestaltete Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Im Zentrum der Novelle stehen dabei die Umstellung auf Ausschreibungsmodelle, die Akteursvielfalt und der Ausbau der Erneuerbaren sowie der Netzausbau.

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Fachgespräch

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 18. Fachgespräch zum Thema „Das EEG 2014“ am Dienstag, den 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte.

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