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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bestrebungen ein, im Rahmen der Novellierung des EEG 2012 Anreize für Strom aus Biogas als Regelenergie zu schaffen.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).

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Empfehlung 2011/2– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.

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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die bisherige sowie die für das Jahr 2011 zu erwartende Entwicklung der Direktvermarktung von Strom aus Windkraft ein, die vor dem Hintergrund der erhöhten EEG-Umlage und des Grünstromprivilegs zunehmend rentabel sei.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
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Aufsatz
Der Autor gibt in seinem Betrag einen Überblick über die wesentlichen, Anfang November 2010 auf den 19. Windenergietagen in Bad Saarow vorgestellten und diskutierten Themen. Dazu gehörten die Onshore-Stromproduktion in Wäldern, tierökologische Abstandskriterien sowie die Möglichkeit der Direktvermarktung von Windstrom vor dem Hintergrund der steigenden EEG-Umlage.
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Aufsatz
Die Autoren stellen ausführlich die Erweiterung der sog. Direktverbrauchsregelung gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 vor, die mit der PV-Novelle   einhergehend Eingang ins EEG gefunden hat.
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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit von Optionsverträgen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, mit denen sich letztere verpflichten, negative Regelenergie auf dem deutschen Minutenreservemarkt durch Abregeln der eigenen Anlage bereitzustellen und so zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs beizutragen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechV, EEG 2009 § 66
Ausgangspunkt des Beitrages ist die Kritik, dass das EEG 2009 die Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EEG 2009 (Anteil von 30% der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung) nur zum Teil geschaffen habe, da es noch keine Antworten auf die Frage gebe, wie die zunehmenden Mengen von Strom aus Erneuerbaren Energien technisch
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Aufsatz
Der Beitrag beschreibt zunächst das Phänomen der im September 2008 am deutschen Day-ahead Spotmarkt zugelassen negativen Strompreise und bewertet diese ökonomisch. Negative Strompreise träten demnach auf, wenn sich aufgrund von zeitlichen Interdependenzen bei konventionellen Kraftwerken negative Erzeugungskosten einstellten, um Anfahr- und Abfahrkosten zu vermeiden. Durch die Einführung negativer Strompreise an der Börse werde insgesamt eine erhöhte Kosteneffizienz und ein gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrtgewinn erzielt.
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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

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Aufsatz
Die Frage, wie regenerativ erzeugter Strom direkt zu vermarkten sei, stellt ein in Politik und Branche kontrovers diskutiertes Thema dar.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
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Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17
Das EEG 2009 (§ 17) ermöglicht Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, Strom nicht nur über die Einspeisung und die gesetzliche Mindestvergütung, sondern flexibler auch im Wege der Direktvermarktung zu veräußern. Eine solche Direktvermarktung könnte neben dem weiteren Ausbau zudem die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien fördern.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17
§ 17 EEG 2009 eröffnet für Anlagenbetreiber die Möglichkeit, erzeugten EEG-Strom nicht nur einzuspeisen und damit über den Ausgleichsmechanismus der §§ 34 ff.
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Fachgespräch

Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 22. Februar 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 1. Fachgespräch unter dem Titel „Novellierung des EEG und dessen Weiterentwicklung“.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406, s. Anhang), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 zum zweiten Mal geändert.

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