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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Studie

Die Studie „Analyse der gesamtökonomischen Effekte von Biogasanlagen - MakroBiogas Wirkungsabschätzung des EEG“ des Instituts für ZukunftsEnergie- und StoffstromSysteme (IZES gGmbH), des Deutschen Biomasseforschungszentrums (

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Votum 2019/52– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, RL (EU) 2018/2001

In dem Aufsatz behandelt der Autor den rechtlichen Rahmen von Mieterstrom. Der Reformbedarf sei groß, so wird u.a. gefordert, die Förderung zu verbessern, den Anlagenbegriff zu lockern, die 100-kW-Grenze anzuheben, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Gewerbeimmobilien mit aufzunehmen, Steuerhürden zu beheben und Kleinstprojekte zu erleichtern.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der zunehmenden Sektorenkopplung, bis hin zur Digitalisierung durch den Smart Meter-Rollout und die dadurch entstehenden umfangreichen Auswirkungen auf die Versorgungsaufgabe in den Verteilnetzen. Dabei adressiert die von FfE entwickelte Plattform "Altdorfer Flexmarkt" speziell kleine Anlagen, welche ihre Flexibilität regelmäßig dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt haben.

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Aufsatz

Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.

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Aufsatz

Der Autor wagt einen Ausblick auf das wirtschaftliche Potenzial der Vermarktung von erneuerbarem Strom nach dem Auslaufen der EEG-Förderung über sog. PPA-Verträge, geht auf die herrschende Unsicherheit ein und erläutert, warum mit dem Abschluss der Verträge nicht zu lange gewartet werden sollte.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.

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Aufsatz

Der Autor greift die Problematik der Flächenkonkurrenz beim Anbau von Energiepflanzen wie Mais und Raps für Bioenergie sowie für Nahrungsmittel auf. Vor dem Hintergrund der steigenven Bevölkerungszahl und der sinkenden Flächenverfügbarkeit seien Alternativen zu finden, die z.B. auf den vorgeschriebenen Blühstreifen angebaut werden könnten. Ein weiterer Grund sei der geplante Ausstieg der EU aus der Förderung von Biokraftstoffen.

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Aufsatz

Im seinem Beitrag appelliert der Autor an die Politik, die Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom zu verbessern, um den Ausbau zu erhöhen. Dabei geht er auch auf den vom BMWi veröffentlichten Mieterstrombericht zum EEG 2017 ein.

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Rechtsprechung– 6 O 59/19
Aktenzeichen: 6 O 59/19

Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016  zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.

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Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. Es handelt sich hierbei um technologiespezifische Ausschreibungen, nicht um eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen.
 

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Aufsatz

Die Autorinnen behandeln die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Grundsätze zum Geheimwettbewerb für Vorgänge der öffentlichen Beschaffung auf Ausschreibungen unter dem EEG 2017.

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Rechtsprechung– 6 U 15/16

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autorin untersucht, inwieweit aufgrund der Dispatch- und Redispatch-Regelungen der europäischen Strombinnenmarkt-Verordnung die nationalen Regelungen zum Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien angepasst werden müssen.

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Aufsatz

Der Autor legt anhand einer statistischen Auswertung dar, wie der Zubau von Batteriespeichern und kleinen Fotovoltaikanlagen in Baden-Württemberg durch das vom Umweltministerium Baden-Württemberg aufgelegte Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" signifikant gesteigert werden konnte.

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Rechtsprechung– VIII ZR 167/18
Aktenzeichen: VIII ZR 167/18

Sachverhalt: Der Klägerin wurde von der unteren Instanz ein Anspruch auf den Formaldehydbonus gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009 verwehrt, da ihre Biogasanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig war.

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Aufsatz

Im Beitrag erläutert der Autor die Folgen des Erreichens des sogenannten Flexdeckels für Biomasse für zukünftige Anlagenbetreiber von Biogasanlagen und stellt klar, dass diese nun mit der Inbetriebnahme unter Zeitdruck stünden.

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Politisches Programm

Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.

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Die BNetzA hat am 10. September 2019 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2019. Es handelte sich um die erste Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab am 31. August 2019 bekannt, dass der Förderdeckel für flexible, zusätzliche Leistung für Biomasse-Bestandsanlagen (sog. Flex-Deckel) im Juli 2019 erreicht wurde.

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Rechtsprechung– 4 O 1049/17
Aktenzeichen: 4 O 1049/17

Sachverhalt: Streitig ist, ob die von der Klägerin zu einem bestehenden Blockheizkraftwerk hinzugebaute ORC-Einheit in zwei zur gleichen Zeit ebenfalls hinzugebaute Blockheizkraftwerke integriert (und nicht lediglich nachgeschaltet) ist und ob folglich der Technologiebonus auf den gesamten erzeugten Strom (und nicht nur auf den in der ORC-Einheit erzeugten Anteil) gezahlt werden muss.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.

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