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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BReg) zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 26. April 2017 (s. Anhang).

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).

Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu

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Gesetz: Land
Textfassung vom:
Urheber: Land

Baden-Württembergische Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung - FFÖ-VO)

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Gesetz: Land
Textfassung vom:
Urheber: Land

Durch die

Bayerische Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 39i, 39j

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2017

Die Autoren untersuchen den Einfluss der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission auf das EEG 2014 und das EEG 2017.

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Aufsatz

Der Artikel gibt einen ausführlichen Überblick über aktuelle Speicherförderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen. Näher betrachtet wird auch das KfW-Förderprogramm für Speicher inkl. verschiedener Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Zusätzlich wird eine Übersicht über die effektiven Kosten je kWh aus einem Solarstromspeicher in Abhängigkeit der Betriebsdauer und des Anschaffungspreises gegeben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See (Offshore) eingeleitet. Sie gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden und vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.

Nachfolgend gelangen Sie zu

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Aufsatz

Der Autor geht auf die viel diskutierte Problematik der "Schein-Bürgerenergiegesellschaften" bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ein, welche durch Privilegierungen eine Übervorteilung erhielten. Anschließend bewertet er die dem Missbrauch von Bürgerenergie-Projekten durch beliebige Investoren vorbeugen sollenden, neu eingeführten Maßnahmen und Regeln im EEG 2017.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG  festgelegt ist.

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Gesetzesbezug: EEG 2017

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.

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Rechtsprechung– 7 U 151/16
Aktenzeichen: 7 U 151/16

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.

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Hinweis 2017/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/6

Die Clearingstelle EEG hat am 30. Mai 2017 den Hinweis zu dem Thema »Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017« beschlossen. Entgegen der sonstigen Praxis wurde der Hinweisentwurf bereits vor Veröffentlichung des Hinweises veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 24. März 2017.  Die fristgemäß eingegangen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.

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Votum 2017/2– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/2
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin auf zwei unterschiedlichen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms gemeinsam mit weiteren Anlagen gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 als e

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:

Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)

Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2017

Der Artikel beschäftigt sich kritisch mit den Vergütungskürzungen für Strom aus Biogas durch die EEG Novellen in den Jahren 2014 und 2017 und wirft die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft auf. Hierbei schlägt der Autor alternative Geschäftsmodelle außerhalb des Stromsektors vor, welche im Bereich der Umweltdienstleistungen liegen könnten. Mögliche Ansätze seien unter anderem die Biodiversität, die Klimabilanz und die Minimierung der CO2-Emissionen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2017

Im Artikel wird der systematische Übergang der Förderung nach dem EEG von der Einspeisevergütung zur Ausschreibung behandelt. Hierbei erläutert der Autor anhand von konkreten Beispielen und Zahlen, wie die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen unter den neuen Förderbedingungen und -möglichkeiten des EEG 2017 optimiert werden kann.

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Rechtsprechung– 16 U 73/16

Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.

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Rechtsprechung– VIII ZR 278/15
Aktenzeichen: VIII ZR 278/15

Leitsatz des Gerichts:

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