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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Rechtsprechung– 20 U 1735/14  
Aktenzeichen: 20 U 1735/14  

Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-14-110
Aktenzeichen: BK6-14-110

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich nein, es sei denn

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Aufsatz

Die Autoren stellen in diesem Artikel das Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Pilotprojekt 2015 dar. Sie geben einen weitreichenden Überblick über die einzelnen Regelungen der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), u.a. wird dabei auf Fragen zur Erteilung von Förderberechtigungen und zum Rechtsschutz eingegangen.

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Aufsatz

Der Beitrag beinhaltet den Widerspruch zwischen den Paragraphen 20 und 25 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014. Hierbei wird einerseits die direkte Vermarktung von unterschiedlich veräußertem Strom ermöglicht, und andererseits gleichzeitig sanktioniert. Dieser Konflikt bedeutet mitunter erhebliche finanzielle Verluste für die betroffenen Unternehmen. Parteistrategische Beweggründe hätten nach Meinung der Autorin zu diesem Fehler geführt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 33a-f

Der Autor berichtet in seinem Beitrag über ein Bioenergiedorf, dessen Energiekonzept maßgeblich von einer Biogasanlage getragen wird.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie durch Anwendung der Flexibilitätsprämie die Stromproduktion von Biogas-BHKW signifikant variabler als vorher gestaltet werden kann. Dabei geht er u.a. auf die dafür erforderlichen technischen Vorrichtungen, Genehmigungen und Betriebsweisen ein.

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Rechtsprechung– 2 U 53/14
Aktenzeichen: 2 U 53/14
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Leitsätze des Gerichts:

Zur Auslegung von § 19 Abs. 1 EEG 2009

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Aufsatz

Der Beitrag beleuchtet Fragen zu PV-Freiflächenanlagen, bei welchen ein beschlossener Bebauungsplan erst nach deren Errichtung vorliegt. Untersucht werden die prinzipielle Förderfähigkeit, der Förderbeginn, sowie der einschlägige Fördersatz bei nachträglichem Planungsbeschluss. Nach Meinung der Autoren ist eine Förderfähigkeit zu bejahen, sofern eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB vorliegt.

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Aufsatz

Der Beitrag behandelt die Ökonomisierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Diese erfolgt vor dem Hintergrund der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 bis 2020 der Europäischen Kommission. Beleuchtet werden die Direktvermarktung, die Kostenverteilung, energiewirtschaftliche Aspekte sowie Ausschreibungen.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.

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Rechtsprechung– 6 O 37/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob die PV-Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber eine Anspruch auf Vergütung hat, sofern sie der Nachrüstungspflicht gem. § 66 Abs. 1 Nr. 14 EEG 2012 nicht nachkommt.

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Rechtsprechung– 4 O 196/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Transformationsprozess des EEG 2014 von einem weitestgehend staatlich geprägten Fördersystem hin zu einem Marktmodell durch die Einführung von Ausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Hierbei analysiert er die regulatorischen Vorgaben auf europäischer Ebene und setzt diese in Bezug zur nationalen Umsetzung durch das EEG 2014.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit Stromspeichern nach EEG 2014 und geht in diesem Kontext auf insbesondere auf die Neuregelung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 ein.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: AusglMechV

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 85. Plenarsitzung am 5. Februar 2015 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusgleichMechV) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen zuzustimmen. Dem voraus gingen:

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Aufsatz

Der Autor setzt sich kritisch mit dem im Herbst 2014 von der Agora Energiewende vorgestellten Konzept für ein »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« auseinander. Nach Ansicht des Autors greife das Konzept zu kurz, da es nicht über einen Anteil von 50% Erneuerbaren hinausdenke, die Erneuerbaren Energien Anlagen in ein fossil geführtes System einfüge und zu hohem technischen und bürokratischem Aufwand führe.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag darauf ein, was sich für Stromproduzenten durch die mit dem EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung ändert und stellt dabei neue Geschäftsmodelle für Direktvermarkter vor.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz auf die Vorteile und die Pflichten bei der Direktvermarktung ein, wie sie sich aus dem EEG 2012 und dem EEG 2014 ergeben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014

Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf  Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.

 

 

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Gesetzentwurf

Anbei finden Sie die Rechtsgebungsmaterialien der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (FFAV).

Nachfolgend gelangen Sie zur

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Rechtsprechung– 2 U 4/14

Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über das neue Fördermodell der Ausschreibung nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die europarechtlichen Hintergründe ein, und geben anschließend einen Überblick über den Rechtsrahmen für Ausschreibungen im EEG 2014.

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