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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Mitteilung der Kommission, u.a. zur Wärmeerzeugung aus Biomasse, zur Verstromung von Biomasse, zur Erzeugung von Biokraftstoffen und zur Biomasseversorgung
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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Rechtsprechung– 21 U 57/05
Aktenzeichen: 21 U 57/05
Dem EEG lässt sich keine starre Obergrenze für den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Zünd- und Stützfeuerung entnehmen. Mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz vereinbar ist der Einsatz (hier: bis zu 13,2 % Heizöl), wenn und soweit die Zünd- und Stützfeuerung für den störungsfreien Betrieb der Anlage technisch notwendig ist.
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Aufsatz
Die Handreichung beschreibt die verschiedenen Vergütungsregelungen für Biogas nach dem EEG 2004.
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Studie
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Die gutachterliche Stellungnahme beschäftigt sich mit der Frage, ob das Abnahme- und Vergütungsmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Konflikt mit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts steht. Das Gutachten wurde im Rahmen des BMU-Projekts „Rechtliche und administrative Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland“ vorgelegt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Zusammenfassende Analyse zu Effektivität und ökonomischer Effizienz von Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Zwischenergebnisse aus dem UFO-Plan Forschungsvorhaben „Monitoring und Fortentwicklung nationaler und europäischer Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energiequellen im Strommarkt“. Förderkennzeichen: 203 41 112
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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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Rechtsprechung– 14 U 17/05
Aktenzeichen: 14 U 17/05

Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes. Die Anlagenbetreiberin begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Anschluss eines geplanten Windparks an das Netz der Netzbetreiberin über deren Innenraumschaltanlage. 

Ergebnis: Verneint. 

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Rechtsprechung– VIII ZR 35/04
Aktenzeichen: VIII ZR 35/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
§ 2 Abs. 2 EEG (2004) greift nur, wenn die Anlage dem Bund oder Land „unmittelbar“ gehört.
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Rechtsprechung– VIII ZR 25/04
Aktenzeichen: VIII ZR 25/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
Leitsatz: Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, „gehört“ dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG (2000) ausgeschlossen.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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Rechtsprechung– 12 O 590/04
Aktenzeichen: 12 O 590/04

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Biomasseheizkraftwerk und hat bisher ausschließlich elektrische Energie mit Biomasse i.S.d. Biomasseverordnung (BiomasseV) erzeugt.

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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

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Rechtsprechung– VIII ZR 236/02
Aktenzeichen: VIII ZR 236/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Zur Auslegung und Anwendung des KWKG in Anlehnung an die Grundsätze des EEG (2000).
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).

Hier finden Sie

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Rechtsprechung– 6 U 42/03
Aktenzeichen: 6 U 42/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint).
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Rechtsprechung– 6 U 4/03
Aktenzeichen: 6 U 4/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint). Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeiseve
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Rechtsprechung– 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

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Rechtsprechung– VIII ZR 161/02
Aktenzeichen: VIII ZR 161/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch Artikel 7 des

Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und anderer Gesetze

vom 23. Juli 2002, wurde das EEG 2000 zum dritten Mal geändert.

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