Der Beitrag beschäftigt sich mit der EEG-Mittelfristprognose bis 2016, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß § 3 AusglMechAV am 15. November 2011 veröffentlicht haben.
Der Autor geht auf die Energiewende in Deutschland mit Blick auf das Beihilfenverbot des europäischen Binnenmarktes ein. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die Einspeisevergütung nach dem EEG, den staatlich finanzierten Ausbau von Leitungsnetzen, die die Entlastung von Industrieunternehmen im Rahmen des Emissionshandels und die Unterstützung des Baus von Kraftwerken mit CCS-Technologie eingegangen.
Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
Die Autoren gehen auf die rechtlichen Besonderheiten ein, die bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen zu beachten sind. Dabei werden zunächst Hintergrund und Problemstellung dargelegt. Anschließend werden die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Verwaltungspraxis des BSH dargestellt; eine rechtliche Würdigung wird angeschlossen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Fortschritte bei der Errichtung der deutschen Offshore-Windparks ein. Dabei vertritt er die Ansicht, dass durch die Neuregelungen des EEG 2012 in Zusammenhang mit der Offshore-Windenergie die deutschen Offshore-Projekte einen neuen Anstoß bekommen hätten.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Autoren führen eine juristische Betrachtung von Eigentum und Eigentumsvorbehalt während der Herstellung und des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen unter Einbeziehung der völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) durch.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Autor beschreibt die Methoden zur Bestimmung des optimalen Netzausbaus aus volkswirtschaftlicher Sicht, gibt Fallbeispiele für die Netzanbindung von Off- und Onshore-Windparks und erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten der Stromübertragung (Gleichstrom-Erdkabel versus Wechselstrom-Freileitungen).
Leitsatz des Gerichts: Zur (fehlenden) Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für einen Offshore-Windpark.
Der geplante Ausbau der Offshore-Windenergienutzung wird angesichts des fluktuierenden Charakters der Windenergie zu verstärkten Netzintegrationsproblemen führen, zumal signifikante Abweichungen zwischen Windstromprognosen und tatsächlicher Windstromerzeugung zu erwarten seien. Ein Lösungsansatz zur Ausregelung der Prognosefehler stelle dabei der Einsatz von Speicherkraftwerken dar.
Der Artikel stellt die Neuerungen dar, die in der Neuauflage der „Guideline for the Certification of Wind Turbines“ („GL 2010“) der Zertifizierungsgesellschaft „Germanischer Lloyd“ (GL) enthalten sind. Sie ersetzt die Vorauflage aus dem Jahre 2003 mitsamt der Ergänzung aus dem Jahre 2004.
Der Autor befasst sich mit dem Konzept eines Offshore-Supernetzes, das die Parks in Nord- und Ostsee und den benachbarten Gewässern mit den angrenzenden Ländern und diese untereinander verbindet.
Der Beitrag beschreibt das seit dem 1. Januar 2010 in erster Instanz beim Landgericht und in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht bestehende „Windgericht“ in Bremen. Es handele sich dabei um Deutschlands erstes Gericht, das sich speziell mit Verfahren zu On- und Offshore-Windenergie befasse.
Die acht zuständigen Richter am Land- und Oberlandesgericht würden fachlich weitergebildet; in den Handelskammern könnten Streitfälle auch auf Englisch verhandelt werden.
Der Artikel beschreibt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen der Energiemärkte und Stromnetze auf die Entwicklung der Windkraftanlagentechnik ergeben und beschreibt das sogenannte „Clustering“ als Möglichkeit zur Integration der Windkraft.