Der Aufsatz behandelt die energiepolitischen Entwicklungen nach der parlamentarischen Sommerpause. Große Themen seien auf EU-Ebene und Bundesebene der europäische Green Deal, der Entwurf zur EEG-Novelle, der Aktionsplan für Offshore-Wind, die Versöhnung von Wirtschaft und Klimaschutz und auch die Erreichung des Pariser Klimaabkommens.
Der Aufsatz handelt von Hybridkraftwerken, bei denen sich PV-Anlage und Windpark an einem Ort aus Gründen der Kostensparung einen Netzanschluss teilen. Obwohl es solche Projekte bereits gebe, seien sie eher selten. Denn die unterschiedlichen regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Herstellungszeiten würden Probleme bei der Entwicklung solcher Projekte darstellen.
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.
In ihrem Kleinbeitrag diskutieren die Autoren über den sich stark erhöhten Aufwand der Betriebsführung der Windkraftanlagen. Dies sei auf die vermehrte Anzahl der Windturbinen und ihren entsprechenden Einfluss auf das gesamte Stromnetz zurückzuführen. Die Verfasser nennen einige der üblich vorkommenden Probleme der Windparkbetreiber – negative Strompreise, EEG-Umlage, Stromvermarktung für Altanlagen und Strafen für die Nichteinhaltung zahlreicher Regeln.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Die BNetzA hat die Zahlen der Innovationsausschreibungsrunde 2020 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen beschränkt sich nicht auf einzelne Technologien. Es können auch Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.
Gebotstermin war der 1. September 2020.
In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Wirksamkeit bestehender Systeme zu CO2-Besteuerung. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Wirkung von CO2-Steuern überschätzt sei und sie keine ausreichenden Schübe für Innovation und den breiteren Einsatz emissionsfreier Technologien auslösen. Es bestünden zwar positive Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, dieser Effekt sei jedoch kurzfristig und schaffe lediglich Anreize für emissionsärmeres, jedoch nicht für emissionsfreies Verhalten.
Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen und Betreiberin von zwei BHKW, die kaufmännisch-bilanziell mit Biogas betrieben werden.
Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt ein Energieversorgungsunternehmen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag zwei Voten vor. Das Votum 2020/14 der Clearingstelle hat geklärt, ob es sich bei einem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit.
Der Beitrag aus der Praxis berichtet über eine 42 Kilometer lange Gassammelleitung, an der 7 Biogasanlagen angeschlossen wurden. Dabei handelt es sich um ein Infrastrukturprojekt, bei dem Biogas in einer zentralen Anlage zu Biomethan aufbereitet und dann in ein neues Erdgasverbundnetz eingespeist werden soll. In zwei Phasen werde CO2 unter Druck aus dem Rohbiogas getrennt. Auch eine spätere Integration von Wasserstoff sei geplant.
Leitsätze:
1. NV: Bei der funktionsbezogenen Auslegung des Anlagenbegriffs ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen (Festhalten an den Senatsurteilen jeweils vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, und VII R 42/08, BFHE 225, 476).
2. NV: Der Betrieb verschiedener Motorgeneratoren mit unterschiedlichen Energieerzeugnissen (im Streitfall Robiogas und Erdgas) steht der Annahme einer einzigen Anlage nicht entgegen.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Der Artikel handelt von dem Forschungsprojekt "Biogas Autark" und untersucht die Möglichkeit der Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung. Eine Vollautarkie sei aufgrund des hohen Aufwands und hoher Kosten nicht sinnvoll. Einfacher und wirtschaftlicher sei eine "Teilautarkie" oder eine "bilanzielle Autarkie" mit Restbezug aus dem Stromnetz.
Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der Frage, ob die Handlungen der Beklagten unlautere Werbeaussagen darstellen und die Beklagte diese zu unterlassen habe. Die Beklagte vermittelt Energielieferverträge mit Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wirbt dabei auf ihrer Internetseite mit Werbeaussagen: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird.
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) sowie Becker, Büttner, Held (BBH), im Auftrag und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, veröffentlichten am 2. September 2020 die Studie „Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen (FinBEE) - Ergebnisse für die Windenergie“.
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.