Leitsätze des Gerichts:
Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2016 die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Die Norm DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) regelt die Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art bei der Errichtung von PV-Stromversorgungssystemen, die elektrische Anlagen versorgen, elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öf
Im Artikel werden die Herausforderungen und Chancen der Windenergie hinsichtlich der Stabilität des Energiesystems vor dem Hintergrund der geplanten Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken behandelt. Hierbei wird auf die Problematik des Ersetzens von grundlastfähigen Kraftwerken durch fluktuierende erneuerbare Energien im Allgemeinen eingegangen und verschiedene Lösungsansätze durch den kombinierten Einsatz von Windenergie und Speichern analysiert, um eine stabile Netzeinspeisung gewährleisten zu können.
Im Artikel wird dargelegt, wie die Stabilität des Stromnetzes trotz des weiteren Ausbaus von Fotovoltaikanlagen gewährleistet werden könne. Hierzu analysiert der Autor den Nutzen einer Kombination von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern, Elektromobilen und Wärmepumpen. Dabei werden insbesondere Heimspeicheranlagen sowie deren Vernetzung zu Quartierspeichern beleuchtet.
Im Beitrag stellen die Autoren ein Internetportal vor, auf dem Erträge verschiedener erneuerbarer Engerien genau wie beim Kauf und Verkauf von Aktien gehandelt werden können. Sie betonen dabei die Unkompliziertheit des Konzepts und stellen die wirtschaftlichen Vorteile dar.
Der Autor beschreibt die nicht zu vernachlässigende Blendwirkung von Fotovoltaikmodulen. Die Wirkung sei jedoch von vielen Einflussfaktoren wie Abstände, Ausrichtung und Neigungswinkel abhängig und sollte im Zweifelsfall vor der Planung gutachterlich untersucht werden. Denn es bestehe nicht nur die Gefahr direkter gesundheitlicher Schäden für das Auge, sondern z. B. auch indirekt für geblendete Verkehrsteilnehmer.
Der Autor erläutert die aktuelle Entwicklung, Fotovoltaikmodule als Bauteil in Gebäuden zu integrieren (Building Integrated Photovoltaic - BIPV). Hierzu stellt er verschiedene Beispiele dar, wie Module z. B. optisch ansprechend als Vordach oder Fassade des Gebäudes realisiert wurden. Er nimmt auch Bezug auf die regulatorischen Rahmenbedingungen und die Norm EN 50583.
Die Norm DIN-EN 50583 - "Photovoltaik im Bauwesen" (bzw. VDE 0126-210) mit Ausgabe im Oktober 2016 legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fotovoltaik-Module zur Verwendung in Bauprodukten (Building
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag den Begriff des Bauwerks am Beispiel einer Photovoltaikanlage anhand zweier Urteile des Bundesgerichtshofes (Urteil des VII. Zivilsenats vom 02.06.2016 und Urteil vom VIII. Zivilsenat vom 09.10.2013).
A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)1) BiogasanlagenFür Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen. |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Deckelung der vollvergüteten Strommenge bei Bestandsbiogasanlagen (§ 101 Abs. 1 EEG 2014) und die Verschärfung der Voraussetzungen für den Anspruch des »Landschaftspflegebonus« (§ 101 Abs.
Im vorliegenden Votumsverfahren war die Höhe der Einspeisevergütung streitig. Insbesondere zwar zu klären, ob sich das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage erhöht hat.
Folgende Fragen wurden der Clearingstelle EEG vorgelegt,
Leitsätze:
Der Artikel thematisiert den Wechsel vom derzeitig geltenden Vergütungssystem hin zu einem Ausschreibungsmodell für deutsche Windenergieprojekte. Verwiesen wird u.a auf den Rückgang des Ausbaus aufgrund einer zukünftigen Zubaugrenze sowie den Druck auf Hersteller, ihre Anlagen kostenbedingt weiter technisch zu optimieren. (Teil 2 siehe hier).
Dieser Beitrag behandelt Strategien, mit denen Bürgerprojekte den Herausforderungen des Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien begegnen können. Erwähnt wird u.a. ein Projektierer, welcher sich auf Anlagengrößen kleiner 750 KW spezialisiert, damit Anlagenbetreiber (weiterhin) feste Einspeisetarife realisieren können.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Herausforderung, solargenossenschaftliche Projekte zu realisieren. Dem Autor zufolge hätten Bürgerenergie-Projekte es schwer, erfogreich am neuen Ausschreibungsmodell teilzunehmen. Als bestehende Chancen identifiziert er sowohl Mieterstrommodelle, als auch kleinere Projekte mit einer Anlagen-Leistung bis zu 750 kW.
Der Beitrag behandelt die Anforderungen an Betreiberinnen und Betreiber von Bioabfall-Vergärungsanlagen unter dem EEG 2017. So müssten neue Grenzwerte für Fremdstoffe in Komposten und Gärprodukten ab Januar 2017 von Anlagenbetreibern beachtet werden. Zudem werden verschiedene Verfahren zur Gärrestbehandlung vorgestellt und beschrieben.
Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten.