Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1
Der Autor präsentiert den Stand von Forschung, Entwicklung und Pilotanlagen weltweit im Bereich schwimmender Fundamente für Windkraft auf See. Verschiedene Varianten schwimmender oder halb-getauchter Plattformen könnten Standorte mit größeren Meerestiefen wirtschaftlich erschließen und wären im Vergleich mit der festen Verankerung am Meeresgrund besser mit Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren.
Der Artikel behandelt die zu beobachtende Abnahme des Austausches von bestehenden Windkraftanlagen (Repowering) nach dem Wegfall des Repowering-Bonus im EEG 2014.
In dem Beitrag werden aktuelle technische und wissenschaftliche Ansätze zu Regelungstechniken und -verfahren behandelt, welche insbesondere im Bereich Windkraft eine zunehmende Bereitstellung von Systemdienstleistungen für den stabilen Netzbetrieb durch erneuerbare Energien ermöglichen könnten. Neben Themen wie Regelenergie, Blindleistung oder Momentanreserven beleuchtet der Autor auch aus seiner Sicht Fehlstellen im regulatorischen Rahmen.
In der Meldung wird der Q Fire Switch vorgestellt, eine Schalttechnik zur galvanischen Trennung des Solargenerators, welcher in Gebäuden mit Fotovoltaikanlagen die Sicherheit bei Wartungsarbeiten, im Brandfall und bei Netzausfall erhöht.
Die Autoren vergleichen in ihrem Beitrag den ertragsdatenbasierten IWET- Windindex der Ingenieurwerkstatt Energietechnik (BDB-Index) mit mehreren aus Reanalysedaten (z.B. Anemos-Windatlas, MERRA-Reanalysen) abgeleiteten Indizes, diskutieren die Gründe für die beobachteten Abweichungen und infolgedessen die weitere Eignung des IWET-Index als Basis für die Langzeiteinordnung von Ertragsdaten bei der Windparkplanung.
Der Autor beschreibt verschiedene Optionen, vernetzte dezentrale Erzeugungs- und Speicheranlagen als virtuelle Kraftwerken zu betreiben. Die Realisierung der Vorteile solcher Systeme, wie die Bereitstellung von Ausgleichsdienstleistungen und die Etablierung neuer Geschäftsmodelle, sei abhängig vom Abbau von Zugangsbarrieren für kleinere, flexiblere Anbieter im neuen Strommarktdesign.
Der Autor beschreibt, wie die Knappheit biologischer Reststoffe in Deutschland trotz attraktiver Förderbedingungen und bestehender Nachfrage nach Biomethan den Zubau von Anlagen zur Energieerzeugung aus landwirtschaftlichen Reststoffen und aus Bioabfällen limitiert.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber verpflichtet ist, eine Windenergieanlage (WEA) am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) anzubinden und bei der Zuweisung des NVP zukünftig absehbare Veränderungen an der Netzsituation berücksichtigen muss.
Ergebnis: Verneint.
Bezugnehmend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier vom 23.März 2015 (Az: 6 K 869/14.TR) behandelt der Autor die Relevanz der Beeinträchtigungen von Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdienstes durch nahegelegene Windenergieanlagen für die Genehmigungsfähigkeit von Windparks.
Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.
Der Autor widmet sich in diesem Aufsatz der kaufmännischen Betriebsführung von Windparks, insbesondere dem Bereich der Vermarktung, und geht dabei auch auf die Marktprämienverordnung (MaPrV) ein. Dabei problematisiert er u.a. die Vielfalt der Akteure sowie die Nicht-Förderung von Neuanlagen bei mindestens sechsstündigem negativem Strompreis.
Die Autorin prüft, welche genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkte es für materiell-rechtliche Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie an Land geben könnte. Dabei erläutert sie zunächst den Sinn und Zweck von Präqualifikationsbedingungen in Ausschreibungsmodellen und stellt die Präqualifikationsbedingungen in der Freiflächenausschreibungsverordnung dar. Anschließend diskutiert sie verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen an Land.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September 2015 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.740 kW bezuschlagt.
Der Autor beleuchtet die Fortschritte der Elektrolumineszenz-Messung im Feld zur Fehlersuche bei Photovoltaikmodulen.
Der Artikel stellt einen neuen, internetbasierten Handelsplatz für die Direktvermarktung von Solar- und Windstrom vor. Das Online-Auktionsverfahren sei durch standardisierte Verträge vereinfacht und erhöhe zudem die Markttransparenz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31. Juli 2015 ein Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ab dem Jahr 2017 veröffentlicht.
Leitsatz:
Dass der Gesetzgeber es lediglich versäumt hat, die Übergangsregelung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 EEG 2012 zu streichen, lässt sich nicht mit der für eine teleologische Reduktion notwendigen Gewissheit feststellen.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.
Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.