Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die sich unter dem Fördervergaberecht der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ergeben. Er erläutert das Verfahren und die Rechtsnatur der Ausschreibung, die anzuwendenen Zuteilungskriterien und welchen Rechtsweg unterlegende Bewerber beschreiten können, um gegen die Auswahlentscheidung der Bundesnetzagentur (Zuschlagserteilung) vorzugehen.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Solar-Freiflächen-Ausschreibungen nach der FFAV. Dabei stellen die Autoren zunächst das Ausschreibungsverfahren in seinen einzelnen Schritten vor und legen anschließend den Ablauf der Bezuschlagung der Gebote dar. Weiterhin erläutern sie das Verfahren, nach dem die Förderberechtigungen ausgestellt werden.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Bescheinigungen, die ein Umweltgutachter für eine Wasserkraftanlage erstellt hat, den Anforderungen des § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009 genügen (im Ergebnis verneint).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor faßt die Ausführungen des Urteils vom OLG Dresden vom 5. März 2015 (1 U 635/13) zur baurechtlichen Zulässigkeit von Freiflächenanlagen im Außenbereich zusammen.
Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.
In diesem Überblicksartikel zur Intersolar Europe stellt der Autor zentrale Entwicklungen und Neuheiten insbesondere aus den Bereichen Eigenverbrauch, Speicherung und Systemlösungen, aber auch bei PV-Komponenten vor.
Der Autor beschreibt in seinem Artikel den Stand der sich in Vorbereitung befindenden Ausschreibungen für Windenergie, wobei er seinen Fokus auf Offshore-Windparkprojekte legt.
Die Autoren nehmen die am 28.01.2015 von der Bundesregierung beschlossene und am 12.02.2015 inkraftgetretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) zum Anlass, diese hinsichtlich des Verfahrensvorgangs zu analysieren und auf möglichen Risiken aus Sicht der Netzbetreiber einzugehen.
Die Energietechnische Gesellschaft im
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Ergebnis: Verneint.
Zu der Frage, ob eine PV-Anlagenbetreiberin einen Anspruch gegen die Netzbertreiberin auf Entschädigung gemäß § 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 EEG 2012 wegen entgangener Vergütung für den Zeitraum vom 23.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf demselben Flurstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1
Leitsätze:
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfe-Prüfverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung der §§ 40, 41 EEG 2012 und untersucht, ob die besondere Ausgleichsregelung eine Beihilfe darstellt.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was unter dem Begriff »räumlicher Zusammenhang« zu verstehen ist, innerhalb dessen Eigenstrom verbraucht werden kann, ohne EEG-Umlagenpflichtig zu werden.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein Verbundprojekt des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik und Transportprozesse (LTTT) der Universität Bayreuth vor, in der eine besonders leistungsfähige Mini-ORC-Anlage (ca. 15 KWel) entwickelt und an drei regionalen Biogasanlagen mit verschiedenen Schaltungsvarianten getestet wurde.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie Organic-Rankine-Cycle-(ORC)-Anlagen in Biogasanlagen mit bestehenden Wärmenutzungskonzepten integriert werden können und erläutern dabei auch die Funktionsweise von ORC-Anlagen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Anforderungen hinsichtlich der nachträglichen Flexibilisierung älterer Windenergieanlagen zur Netzstützung ein, die sich aus der im März 2015 in Kraft getretenen neuen Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) ergeben.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) nach der Gefahrstoffverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.